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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:03:39 *
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« am: 07. August 2009, 12:50:15 »

moin leutz....

ich habe durch trunkenheit am steuer einen leihwagen geschrottet und nun knapp 12t € schulden.
gerichtsvollzieherin war schon bei mir, eidestattliche versicherung wurde gemacht und nun ist das konto gesperrt.
ich habe mich schon bei der schuldnerberatung registrieren lassen, leider ist die wartezeit bis zu 9 monate,nur in extremen fällen ist noch ein kurzfristiger termin möglich.
ist in diesem fall auch eine privatinsolvenz möglich?!
kann mir bitte jemand ein paar tips geben wie ich am besten weiter verfahre?!
direkt mit dem gläubiger inverbindung treten oder oder oder......

danke
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« Antworten #1 am: 07. August 2009, 16:26:36 »

Eine P.-Inso ist mögl. klar, aber der Gl. also die Versicherung wird die Fdg als "vorsätzlich unerlaubte Handlung" anmelden und da der Richter dies wahrscheinlich genau so sieht fällt diese Forderung aus der RSB. Falls das also deine einzigen Schulden sind bringt die Inso nichts ausser Kosten für Gericht und Th. Ich würde jetzt einfach die 9 Monate aussitzen und mich dann mal mit denen unterhalten.
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« Antworten #2 am: 07. August 2009, 19:31:10 »

Das ist mögl. falsch.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.06.2007, Az: IX ZR 29/06) hat seinerzeit in einem Trunkenheitsfall entschieden, dass die daraus resultierende Schadensersatzforderung keine Forderung aus unerlaubter Handlung ist, also der Restschuldbefreiung unterliegt.
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« Antworten #3 am: 07. August 2009, 22:58:23 »

danke für die antworten.... cheesy....

der gläubiger ist noch dierekt die autovermietung, bzw. der anwalt von denen...
mal auf die kontosperrung zurück zu kommen, ich hab mich belesen, das ich mir beim amtsgericht irgendwie eine freigabe holen kann bzw. muß damit ich wieder an mein geld komme?!
ich hab 950€ netto monatlich also noch unter der pfändungsgrenze....
habt ihr vielleicht hierzu auch noch nen tip?!
oder weiß jemand was dazu beim gericht benötigt wird?! lohnzettel?!
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« Antworten #4 am: 09. August 2009, 17:08:47 »

Zur Kontopfändung kann ich nichts sagen.

Aber nochmals zur P-Inso, wir haben grad einen Fall einer Versicherung die machen auch einen Schaden wegen Trunkenheit am Steuer geltend und der Su hat P-Inso angemeldet. Unsere Forderung fällt aus der RSB, Forderung aus vuH wurde vom Gericht zugestimmt.
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« Antworten #4 am: 09. August 2009, 17:08:47 »



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« Antworten #5 am: 09. August 2009, 20:00:47 »

"Forderung aus vuH wurde vom Gericht zugestimmt"
Bitte erläutern, Gericht stimmt grundsätzlich nicht zu. Geprüft werden die Anmeldungen vom IV/TH. Und wenn der und der Schuldner bei der Prüfung pennen und nicht bestreiten, dann hat der Schuldner Pech gehabt.
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« Antworten #6 am: 10. August 2009, 09:34:14 »

Anders ausgedrückt, wir haben die Feststellungsklage gewonnen. Es war auf alle Fälle beim AG Dresden, Az ??? Kann aber nachschauen nächste Woche. Diese Woche habe ich Urlaub  juchu
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« Antworten #7 am: 10. August 2009, 18:43:23 »

Das Gehalt bekommen Sie beim Amtsgericht frei.
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

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« Antworten #8 am: 11. August 2009, 09:24:22 »

Hallo,

Anders ausgedrückt, wir haben die Feststellungsklage gewonnen. Es war auf alle Fälle beim AG Dresden...

das sagt ja alles. Im Osten wird halt auf dieser Ebene schonmal anders Recht gesprochen. Ich hoffe mal, dass der Schuldner dies weiterverfolgt. Er wird nämlich mit ziemlicher Sicherheit gewinnen.

MfG

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« Antworten #9 am: 11. August 2009, 12:18:07 »

@ all.......danke....  cheesy

ist diese freigabe für jeden monat notwendig oder nur einmalig?!
ich bin zwar unter der pfändungsgrenze, habe aber die befürchtung das jeden monat eine sperre bzw. pfändung erfolgt.

ich wollte mich auch schon mit dem gläubiger in verbindung setzen um ihm eine ratenzahlung anzubieten, zw. 50-100 €, mehr ist nicht drin, momentan.
ist das eurer meinung nach ratsam

noch was anderes.....
ich möchte im nächsten jahr mit meiner Freundin zusammen ziehen, gibt es bei der Wohnungssuche was zu beachten, sollte der Mietvertrag eher auf meinen oder auf ihren namen laufen oder auf unserer beider namen?!...
wie sieht das mit der Kaution von der alten Wohnung aus?!
die wird doch bestimmt gepfändet oder?!

könnt ihr mir vielleicht hierzu noch paar tips geben, bitte....

danke euch für die hilfe


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« Antworten #10 am: 11. August 2009, 15:28:39 »

Hallo,

Anders ausgedrückt, wir haben die Feststellungsklage gewonnen. Es war auf alle Fälle beim AG Dresden...

das sagt ja alles. Im Osten wird halt auf dieser Ebene schonmal anders Recht gesprochen. Ich hoffe mal, dass der Schuldner dies weiterverfolgt. Er wird nämlich mit ziemlicher Sicherheit gewinnen.

MfG

ThoFa

Nein, er verfolgt es nicht weiter. Ich hab den Titel letztens ins Archiv gegeben und WV gelegt bis zur RSB, dann wird halt wieder vollstreckt.

Ich habe nun wirklich nichts gegen Insolander, kann auch viele verstehen und versteh auch, dass oft die Firmen/Versandhäuser/Banken,... eine gewissen Mitschuld tragen. Aber Trunkenheit am Steuer, das gibt es klassischeres für eine vorsätzlich unerlaubte Handlung. Es hat ihn keiner gezwungen ins Auto zu steigen!!!

Zum TE: klar biete der Versicherung Raten an, wenn diese im Gegenzug auf ein paar Kosten und auf Zinsen verzichten. Um wieviele Schulden handelt es sich denn??
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« Antworten #11 am: 11. August 2009, 15:57:50 »

so round about 12'000€......
ob die sich da auf eine ratenzahlung einlassen?!
ich mein, ich habs ja verbockt und möchte es auch begleichen...
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« Antworten #12 am: 11. August 2009, 17:10:28 »

„Aber Trunkenheit am Steuer, das gibt es klassischeres für eine vorsätzlich unerlaubte Handlung. Es hat ihn keiner gezwungen ins Auto zu steigen!!!“

Richtig, das gilt eben nur für das Fahren. Aber nicht für eventuell dabei entstehende Schäden! Auch wer noch so betrunken fährt, will trotzdem unversehrt an sein Ziel. Dabei entstandene Schäden sind höchstens fahrlässig verursacht und dies reicht für eine vorsätzliche unerlaubte Handlung i.S. der Inso nun mal nicht aus, s. BGH.

„ist diese freigabe für jeden monat notwendig oder nur einmalig?!
M.E. kann man einen entsprechenden Antrag auch für künftige Lohnzahlungen stellen, s. paps.

„ob die sich da auf eine ratenzahlung einlassen?!“
Versuchen können Sie es. Aber mit 100,00 € im Monat kommen Sie von den Schulden so schnell nicht runter. Da stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit.

„sollte der Mietvertrag eher auf meinen oder auf ihren namen laufen oder auf unserer beider namen?!“
M.E. egal, Vermieter bestehen allerdings meist darauf, dass beide drinstehen. Sie sollten sich aber vielleicht was überlegen bzgl. der zu zahlenden Kaution.

„wie sieht das mit der Kaution von der alten Wohnung aus?! die wird doch bestimmt gepfändet oder?!“
kann passieren
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« Antworten #13 am: 17. August 2009, 10:50:59 »

guten tag....

war am freitag beim amtsgericht und hab auch gleich den beschluß bekommen womit ich den noch zur verfügung stehenden betrag von meinem lohn abheben konnte...

ihr benötigt einen nachweis/ kontoauszug wo der eingang des lohnes drauf ersichtlich ist und noch den lohnzettel...


muß ich mir jetzt jeden monat so einen beschluss vom gericht holen?!  (hab 950€ lohn/netto)
kann mir bitte jemand hierzu was sagen...

heute versuch ich mal bei der schuldnerberatung vorzeitig einen termin zu bekommen, hab mich da schon vor einiger zeit registrieren lassen, mit der aussage das wartezeiten bis zu neun monaten bestehen.

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paps
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« Antworten #14 am: 17. August 2009, 17:53:29 »

Was steht denn im Beschluß?
Einmalig oder auch für künftige...?
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