bei dieser gesamtschuldsumme geht es um eine finanzierung eines autos. doch dieses auto haben wir gar nicht mehr. das auto wurde damals vor ca 2 jahren als anzahlung für das neue auto genommen.
Dieser Punkt erscheint mir etwas unklar. Auch die nachfolgende Aufstockung des Kredites

Wurde das Auto beim Händler zurückgegeben und hat dieser den alten Finanzierungsvertrag in ihrem Auftrag aufgelöst?
Wenn nicht, bestehen die Forderungen ja noch immer.
Im Übrigen sollte Ihr Anwalt jetzt " den Finger ziehen" und mit dem Antrag auf Inso gleich vorläufigen Pfändungsschutz nach §21 InsO beantragen.
Dann könnte die Lohnpfändung umgangen werden.