Hallo zusammen,
ich habe mich erst falsch direkt in dem Insolvenzverfahren eingetragen - arbeite mich hier ziemlich mühsam durch...

Bitte um Erklärung: Welche Gründe sind da gemeint?
§ 850f ZPO Änderung des unpfändbaren Betrages
(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn
b) besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen
Vielen Dank!