Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 12:03
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:03:56 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: besonderer Prüfungstermin  (Gelesen 1622 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
flipper8870
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 1


« am: 08. August 2009, 13:51:33 »

Hallöchen,

befinde mich seit Nov. 2008 im Inso-Verfahren.
Gläubiger ist die Postbank. Es bestehen 2 Forderungen: 1. Privatkredit und 2. Dispo- Kredit.
Bei Antrag auf Inso habe ich immer beide Forderungen angegeben. Die Postbank hat aber zum Stichtag für den Prüfungstermin nur die Forderun aus dem Privatkredit angemeldet.
Im Mai kam dann eine Nachforderung über den Dispokredit und ich habe zugestimmt, dass die Forderung mit ins Verfahren genommen wird.
Danach habe ich nichts mehr darüber gehört, bis ich heute bei Insolvenzbekanntmachungen.de folgendes Schreiben gefunden habe:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

 

der xxxxxxx,

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2009. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

 

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts  niedergelegt.

Kann mir jemand erklären, was das für mich bedeutet?
Der Dispo bestand ja schon bei Beginn des Verfahrens, allerdings wurde ich während des laufenden Verfahrens mehrmals ermahnt diesen Kredit auszugleichen. Kann es mir passieren, dass die Forderung trotz Inso bestehen bleibt?
Heisst dieser schriftliche Prüfungstermin auch, dass mein Verfahren bald beendet wird?

Viele Fragen-ich weiß- aber ich bin total verunsichert,
wäre schön wenn mir jemand antworten würde-

Flipper

 

 
Gespeichert
tesla
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 1



« Antworten #1 am: 08. August 2009, 15:47:00 »

hallo.

du solltest auf keinen fall irgendwelche schulden begleichen, in raten oder sonst wie, egal!

mit deiner abtrettungserklärung hast du sämtliche schulden begleichungen an den th abgegeben, er entscheidet wer, wieviel und wann bekommt.

vl. ist auch nur ein fehler bei der bank passiert, weshalb der dispokredit dan nachgefordert wurde, das weiss ich nicht. normallerweise kommen die gläubiger nicht zum schlusstermin und es bleibt blei den geforderten summen (man möge mich berichtigen) - also meiner meinung nach; alles in ordnung und einfach ein wenig geduld, auch wenns etwas nervt (bei mir so!).

schönes we.

tesla
Gespeichert
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #2 am: 11. August 2009, 15:19:55 »

Du kannst fast alles machen....aber zahle auf gar keinen Fall auch nur 1 Cent. Egal an wen.
Dann kannst Du deine Inso gleich in den Harz kicken wie wir Hessen sagen.... wink
Gespeichert
dobberstein
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 453

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 35


« Antworten #3 am: 11. August 2009, 16:04:21 »

Das heisst doch nur das die nachträgliche Forderung der Prüfung unterliegt. Alles ist im Fluss - Dein Verfahren läuft ganz normal ! Keine Hektik .pd
Gespeichert

pd
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2594 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz