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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:05:46 *
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Autor Thema: bestehende Finanzierung bei KFZ  (Gelesen 1060 mal)
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jokerede
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« am: 20. Dezember 2009, 15:45:49 »

Hallo alle zusammen bin neu hier und habe folgende Frage, Problem

Habe am Freitag eine Schuldenberatung aufgesucht und den Anfang zu einer Privatinsolvenz gemacht.

Nun ist meine Frage, ich habe eine Finanzierungsvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug, dieser läuft seit einem Jahr und wird auch immer artig bezahlt.

Da ich Versicherungsmakler bin, bi ich auch auf ein Fahrzeug angewiesen.

Nun weiß ich nicht was ich machen kann oder soll, den die Finanzierungsbank ist ein Gläubiger, das Fahrzeug ist von 2000 und hat laut DAT einen Händler Einkaufswert von 6612 inkls. MWST.

Gibt es eine Möglichkeit die Finanzierung irgendwie aussen vor zu lassen!?

Den die Höhe der rate wäre nicht das Prob für mich!

Bitte mal um Info

Besten Dank
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paps
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« Antworten #1 am: 20. Dezember 2009, 19:18:08 »

Was sagt denn die Schuldnerberatung zum Problem?

Grundsätzlich könnte die Finanzierung ein dritter Übernehmen und Eigentümer des PKW werden.

Geht das nicht, wird der GL wahrscheinlich seine Sicherungsrechte geltend machen und den PKW verwerten.

Solange nicht eröffnet wurde, kann man also noch einiges bewerkstelligen.
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Paps
 
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jokerede
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« Antworten #2 am: 21. Dezember 2009, 08:57:30 »

Vielen Dank für die Info!!

Ja, die haben das auch so ähnlich gesagt.

Meinten aber wenn das Fahrzeug einen wert von 5000€ hat wäre es möglich ihn zu behalten.

Aber da versuch ich lieber das andere oder stoß ihn schweren herzens ab

Danke erst mal

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jokerede
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« Antworten #3 am: 21. Dezember 2009, 10:37:46 »

Mal zur Info!

Habe gerade mit der Finanzierungsbank gesprochen und die haben gesagt ich soll nochmals mit dem Schuldenberater reden!!

Es gibt die Möglichkeit das das Fahrzeug aussen vor bleibt, den ohne den PKW bin ich ja nicht mehr in der lage meinen Job auszuführen und dann ist keinem geholfen.

Die Bank sagt Sie haben mit der Insolvenz kein Problem, solange ich halt die Rate weiter bezahle bleibt es bei Ihnen wie gehabt.

Sie meinten auch Sie können den HAlter im Brief ohne Problem ändern, da würde auch helfen oder eben als letzte möglichkeit eine Übernahme des Finanzierungsvertrages, aber das ist nicht nötig!!

So die Finanzierungsbank!!

Mal schauen wie es nun wirklich geht ;-)

Sobald ich mehr weiß, werde ich mal berichten



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Engel7815
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« Antworten #4 am: 29. Januar 2010, 13:18:06 »

Hallo! hi

Ich hab fast das gleiche Problem.

Mein Kfz hat zwar nur einen Wert von 3000 Euro und ist 6 Jahre alt, ich brauche ihn auch nicht dringend beruflich, aber da ich immer meine 2 Kinder rumfahren muß und damit auch schneller in der Arbeit bin (Busverbindung bei uns nicht wirklich gut) möchte ich ihn gerne behalten. Ich zahle auch noch meine Raten aber muß demnächst Insolvenz anmelden. Hab schon gehört das dann wohl das Auto weg ist.

Also halte mich bitte auf dem laufenden!

Lg Engel

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. Januar 2010, 13:18:06 »



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jokerede
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« Antworten #5 am: 18. Mai 2010, 08:33:44 »

HAllo,

also stand der Dinge ist nun folgender.

Gestern Termin beim Treuhänder gehabt,da mein Verfahren nun am 03.05.2010 eröffnet wurde,  und er erklärte mir das es zwei Verfahrensarten gibt. Ein kleines und eun großes Verfahren ?

Also ich bin auf jedenfall im kleinen Verfahren und da mein Fahrzeug finanziert ist und im Vertrag natürlich eine Sicherungsübereignung steht, kommen Sie nicht an den Wagen heran.

Solange ich ihn also irgendwie weiter bezahlen kann, sagte er, brauch ich mir keine gedanken machen den Wagen zu verlieren.

Habe ihm nämlich im vorfeld gesagt da ich leider im mom Arbeitssuchend bin, das ich ohne Auto garnicht vorsprechen brauch auf grundlage meiner Ausbildungen und  der tätigkeitssuche.

Bin jetzt also gespant wie sich das nun wirklich entwickelt ;-)

Werde sobald ich neues weiß weiter berichten



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ThoFa
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WWW
« Antworten #6 am: 18. Mai 2010, 13:34:49 »

 lollol

Hallo,

Sie befinden sich wahrscheinlich im so genannten Verbraucherverfahren.

Nicht fällige Forderungen werden mit Insolvenz fällig (§41 InsO). Somit hat die finanzierende Bank Ihre Forderung zum Verfahren anzumelden.

Da Verbraucherverfahren ist es richtig, dass die Sicherungsübereignung eine Verwertung des Fahrzeugs durch den TH verhindert (§313 InsO). Das Recht steht allein dem betreffenden Gläubiger zu.

MfG

ThoFa

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jokerede
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« Antworten #7 am: 18. Mai 2010, 18:44:13 »

Danke ThoFa

für diese Info, jetzt versteh ich dieses etwas, besser ;-)

Sowie hat mir eure Internetseite ein paar weitere kleine Infos gegeben.

Hätte nie gedacht das dies alles so kompliziert ist und ich diesen Schritt erreiche.

So wie es aussieht wird dies alles erst der anfang meiner Probs ;-)

Denn in meinem Beruf werde ich wohl oder übel keinen Fuß mehr fassen können, dank der Inso die ich machen mußte

Mal schauen, kann ja nun nur besser werden, hoffe ich



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paps
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« Antworten #8 am: 19. Mai 2010, 16:29:28 »

Mit 35 haben Sie doch noch ein ganzes Stück ihres hoffentlich langen Lebens vor sich.
Ist die Inso erst mal überstanden, kann es nur aufwärts gehen.
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Paps
 
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