Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:06:00 *
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Autor Thema: bevorstehende Priv.Insolvenz, Ratenzahlungen einstellen  (Gelesen 2091 mal)
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spinatwachtel79
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« am: 31. Mai 2010, 13:05:30 »

Hallo meine Frau und ich befinden uns seit einiger Zeit in einer Schuldenberatung und demnächst geht es los mit der Privatinsolvenz (Antrag beim Amtsgericht).
Da wir bisher unsere Raten an die diversen Gläubiger gezahlt haben, meinte die Beraterin zu uns, wir sollen ab jetzt alle Zahlungen einstellen, da das Geld eh "futsch" ist.
Dies kommt uns, bedingt durch Hartz4, natürlich sehr entgegen, grade wenn man noch Kinder hat. Wir haben jetzt alle Daueraufträge gelöscht.

Aber wir befürchten, dass uns nun die Gerichtsvollzieher auf der Matte demnächst stehen und Pfänden wollen sowie Kontopfändung etc. Sollten wir daher vorher schon die Gläubiger anschreiben, dass wir uns langfristig gesehen in einer Privatinsolvenz befinden und daher die Zahlung eingestellt haben?
Das mit den GV und dem Pfänden ist natürlich ne doofe Sache, da wir einen geliehenen LCD-Tv von meinen Eltern haben und dies nur durch einen nackten Kaufbeleg (ohne Namen, nur reiner Bon) belegen könnten? Meine Eltern würden auch noch ein Schriftstück aufsetzen, indem sie bezeugen, die Eigentümer des LCD-tv zu sein. Wirkt dies glaubwürdig? Oder habt ihr andere Erfahrungen, Tips etc?

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus  hi
« Letzte Änderung: 31. Mai 2010, 13:07:36 von spinatwachtel79 » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 31. Mai 2010, 13:26:58 »

Die Gläubiger zu informieren macht keinen Sinn.

Den Fernseher wird der GV wohl eh nicht pfänden wollen. Mittlerweile zählen die ja nicht mal mehr zu den Luxusgegenständen! Wenn doch, reicht die Info, dass dieser den Eltern gehört! Wenn die Eltern etwas formloses aufsetzen, reicht das aus.

Am besten, dem GV mitteilen, dass PI Antrag eingereicht ist! Das wird meiner Meinung nach schon ausreichen das er sich wieder vom Acker macht.
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« Antworten #2 am: 31. Mai 2010, 13:30:34 »

Hallo und dank dir.
In erster Linie wird der GV aber davon ausgehen, dass alle Gegenständige mir gehören und dann evtl sein Siegel draufkleben.
Meine Eltern müssten demnach dann dem Gläubiger beweisen, dass die Geräte Ihnen gehören?

Bist du dir mit deiner Aussage sicher?
Mfg
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« Antworten #3 am: 31. Mai 2010, 13:34:01 »

Stimmt, aber Ihr seid ja dann vor Ort und könnt dem GV durch einen entpsrechenden beleg beweisen, dass der Fernseher den Eltern gehört! Oder Ihr Tauscht den Fernseher einfach gegen ein älteres Gerät aus bis der Spuck vorüber ist.

Außerdem wird es noch dauern bis der GV kommt und wahrscheinlich ist dann schon die Inso eröffnet und es hat sich dann eh erledigt mit dem GV!

Nur Ruhe bewahren!!
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« Antworten #4 am: 31. Mai 2010, 13:39:49 »

Ok danke  thumbup
Haben wiegesagt nen Kaufbeleg vom Tv, jedoch ohne Namen nur den reinen Bon.
Wollen dann eh noch nen Schreiben aufsetzen indem meine Eltern als Eigentümer dies bezeugen.

MfG
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« Antworten #4 am: 31. Mai 2010, 13:39:49 »



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« Antworten #5 am: 31. Mai 2010, 14:18:40 »

Wann macht ihr denn Antrag auf Inso????

Bei uns hat es 3 Monate gedauert, bis ein GV kam. Denn zuerst muss ein Mahnbescheid beim Gericht erstellt werden, dann vergehen 2 bis 3 Wochen, bis ein Vollstreckungsbescheid kommt, dann vergehen wieder 2 bis 3 Wochen bis sich ein GV ankündigt. Bis dahin werdet ihr bestimmt den INsoantrag gestellt haben oder???

Wir haben das damals so gemacht, dass unser Antrag am 1.2. gestellt wurde und der GV am 2.2. da war. Ich habe ihm nur den Antrag gezeigt und schon war er weg.

LG
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« Antworten #6 am: 31. Mai 2010, 14:23:30 »

Hallo.

Mahnbescheide und Vollstreckungen sind schon durch...leider.
Uns drohen die Gläubiger immer mitn GV sobald wir paar Tage die Ratenzahlung hinausgezogen haben.

Unsere Schuldenberaterin hat uns für Anfang Juli einen Beratungstermin gegeben und fängt dann
erst an mit der Einholung der Forderungen aller Gläubiger und sie meint so ca Dezember stellt sie
den Antrag beim Amtsgericht.

Ist es normal das es "so lange" dauert???

MfG
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« Antworten #7 am: 31. Mai 2010, 15:04:01 »

Ne, das ist echt lang. Wenn ihr zu wenig Geld zum Leben habt, dann ist es definitiv zu lang.

Bei uns war es so. Wir hatten die Wahl: verhungern oder nichts zahlen. Dann haben wir alle Gläubiger angeschrieben und die Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt mit dem Hinweis, dass wir am xxxxx den Termin mit Schuldnerberatung haben und dann uns melden würden. Das war bei uns am 2.12.2009. Leider hat uns der Caritas Mensch gesagt, es könnte bis zu einem Jahr dauern, bis man den Antrag stellen kann. DAs ging nicht. Da wurden uns bereits die Kredite gekündigt und Mahnbescheid war da. Dann mussten wir eben eine Schuldnerberatungsstelle nehmen, die was kostet. War immerhin nicht die Welt, also haben wir gleich am 16.12. Termin bekommen. Scheitern der außergerichtlichen Einigung hat er am 4.1. uns bestätig. Dann hat er leider keine Zeit für einen Termin gehabt. Bin aber dran geblieben und haben am 1.2. den Antrag gestellt.

Nachdem der Antrag gestellt ist, kann nichts mehr schlimmes passieren.

Und wir haben auch einen LCD-TV, kurz vor der Inso neu gekauft, da unsere Röhre kaputt gegangen ist und die Reparatur fast so viel gekostet hätte wie der neue... Und wir haben den immer noch. Weder GV noch Treuhänder haben den gepfändet.

LG
lena
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« Antworten #8 am: 31. Mai 2010, 15:16:56 »

hmm das freut mich dass es bei euch soo schnell ging  thumbup

also bei mir bzw uns kamen schon einige mahnbescheide und vollstreckungen ins haus geflattert wegen zahlungsunfähigkeit.
meine frau und ich mussten auch schon die eidesstattliche versicherung abgeben.

wir versuchten die ganzen monate noch kräftig die raten zusammen zu kratzen, jedoch jetzt ist definitiv schicht im schacht und
von daher bin ich vor einiger zeit zur schuldenberatung gegangen und habe seit juni alle raten ausgesetzt, es geht einfach nicht mehr.

die gute frau von der schuldenberatung meinte, sie kann erst die gläubiger bzw wird die erst anschreiben sobald wir anfang juli bei der
infoveranstaltung waren und bis sie alle forderungsaufstellungen aller gläubiger hat, kann es bis dezember dauern und dann antrag stellen.

das ist mir ehrlich gesagt auch zu lange denn wir müssen jetzt noch ca nen halbes jahr ausharren und in dieser zeit stehen uns natürlich die gv
schlange vor der tür und kontopfändungen etc. es wurde schon mit allem gedroht!

sollten wir den schuldenberater wechseln? sind bei einem kostenlosen gestellten vom jobcenter (deutscher familienverband).

mfg
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« Antworten #9 am: 31. Mai 2010, 15:23:41 »

Verstehe jetzt nicht ganz. Wenn ihr schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben habt, warum habt ihr weiter gezahlt??? Die ist doch dazu da, um eure Situation zu offenbaren und belegt, dass ihr kein Geld habt....  gruebel

NOrmalerweiße müsstet ihr danach nichts zahlen. HIer können dir aber bestimmt unsere Experten weiter helfen.

Ansonsten würde ich erst mal zu dieser Beratung gehen. Und sehen, was die da genau machen. Wie viele Gläubiger habt ihr denn nun? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die bis Dezember brauchen, um alle Forderungen zusammen zu sammeln.
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« Antworten #10 am: 31. Mai 2010, 15:36:34 »

hallo

insgesamt bei mir und meiner  frau sind es max 15 gläubiger. meine frau wollte halt ruhe habe und hat sich darauf eingelassen wenigstens immer 10eur zu zahlen.
aber kummuliert waren das auch ca 150-200eur im monat und das ist schon derbe bei hartz4.

unsere beraterin meinte nur, anfang juli info-termin und dann schreibt sie alle gläubiger an wegen der forderungsaufstellung und bei der menge der gläubiger kann es
bis zu 5 monate dauern.

kommt mir auch sooo lange vor  gruebel
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« Antworten #11 am: 31. Mai 2010, 15:40:17 »

Also ich würde mir nicht zu viele Sorgen machen. Wenn ihr nur Harz 4 bezieht, können die euch nichts. Was wollen die denn machen?? Eidesstattliche Versicherung ist ja der letzte Weg für die sozusagen.... und das habt ihr ja schon gemacht...

Würde einfach Zahlungen einstellen und bis Juli warten. Wenn die Dame die Gläubiger anschreibt, dann wissen die ja, dass ihr in einer Beratung seid.

Wegen Insolvenz bin ich mir nicht sicher. Denn die kann ja abgelehnt werden, wenn ihr die Kosten für das Verfahren nicht zahlen könnt. Aber warte einfach mal auf die Experten. Die melden sich wahrscheinlich abends.

Lg
Lena
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« Antworten #12 am: 31. Mai 2010, 15:59:24 »

Also bei den kostenlosen (staatlichen oder caritativen) beratungsstellen ist die wartezeit fast normal da diese hoffnungslos überlaufen sind! Ihr könnt entweder  zu einem professionellen schuldnerberater oder rechtsanwalt gehen und dieser soll dann den aussergerichtlichen einigungsversuch machen! diesen benötigt ihr für die verfahrenseröffnung. sobald dieser durch ist, könnt ihr den antrag auf eröffnung abgeben.

bei einem professionellen schuldnerberater oder anwalt werdet ihr wahrscheinlich früher einen termin bekommen, allerdings ist dieser nicht kostenlos!

bez. der insolvenz müsst ihr mit dem antrag auf eröffnung auch einen antrag auf verfahrensstundung stellen! somit fallen erstmal keine verfahrenskosten an! das weiß aber eigtl. jede schuldnerberatung!
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« Antworten #13 am: 31. Mai 2010, 16:10:43 »

bez. der insolvenz müsst ihr mit dem antrag auf eröffnung auch einen antrag auf verfahrensstundung stellen! somit fallen erstmal keine verfahrenskosten an! das weiß aber eigtl. jede schuldnerberatung!

Den Antrag haben wir auch gestellt. Was bedeutet das aber auf gut Deutsch??? Das Wort "Stundung"??? Heißt es, die Verfahrenskosten werden irgendwann in Raten abgezahlt und wann ist dieses irgendwann???
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« Antworten #14 am: 31. Mai 2010, 16:14:53 »

Wenn sie den Antrag gestellt haben, müssten Sie eigtl. vom Gericht einen BEscheid bekommen haben, dass diesem stattgegeben wird:

"Die Stundung bewirkt, dass die Gerichtskosten gegen den Schuldner bis zur Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung nicht geltend gemacht werden (§ 4 a Abs. 3 InsO) und der Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen gegen die Staatskasse gelten machen kann, soweit die Insolvenzmasse dafür nicht ausreicht (§ 63 Abs. 2 InsO)."

Meist ist es so, dass zuerst von den pfändbaren Beträgen die sie abführen die Verfahrenskosten und die TH Auslagen gedeckt werden! Was übrig bleibt geht an die Gläubiger! Wenn nichts abgeführt werden kann, so können die Prozesskosten nach Ablauf der Abtretungsphase (6 Jahre) in kleinen Raten beglichen werden.

Dies ermöglicht auch mittellosen Schuldnern ein Verfahren zu eröffnen ohne das es zu Beginn "mangels Masse" abgelehnt wird.
« Letzte Änderung: 31. Mai 2010, 16:26:51 von Fallera » Gespeichert

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