@ Achdujeh
Auch die Rechtssprechung ändert sich von Zeit zu Zeit. Ob man heute noch so ganz pauschal an der 8-Jahres-Grenze festhalten kann, ist fraglich.
b) Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein auf das Alter des Kindes abstellt, wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
http://lexetius.com/2009,586"kann ich aufgrund er Insolvenz gezwungen werden den ganzen tag arbeiten zu gehen?"
Man kann Sie nicht zwingen zu arbeiten. Mit oder ohne Kind. Sie haben in der sog. Wohlverhaltensphase (und im Fall gesundeter Verfahrenskosten bereits im Insolvenzverfahren) jedoch die sog. Erwerbsobliegenheit zu beachten.
Das gibt keinen unmittelbaren Zwang (Befehl) , sondern eine Erwartung an den Schuldner sich "redlich" i.S.d. Insolvenzordnung zu verhalten. Tut er das nicht, kann auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung versagt werden. Dafür bedarf es zusätzlich einer Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger.