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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:06:48 *
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Autor Thema: bin ich nun auch in der Wohlverhaltensphase ?  (Gelesen 834 mal)
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Teddy342
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« am: 16. April 2009, 09:52:30 »

Guten Tag zusammen,

ich bin derzeit ein bisschen verwirrt weil ich irgendwie nicht mehr weiter weiß.
Im Mai 2005 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und seither habe ich eine Treuhänderin die mir nicht nur das leben schwer macht sondern die extrem unfreundlich und unhöflich ist.
Man wird dort wie der letzte Mensch behandelt. Ich weiß aber nicht und man sagt mir auch seitens der Treuhänderin nichts ob ich nun schon in dieser Wohlverhaltensphase drin bin oder nicht.

Ich gehe voll arbeiten und meine Zahlungen werden ordnungsgemäß abgeführt.
Ich habe nun einen neuen Job in aussicht weil der alte AG zugemacht hat. Da bietet man mir eine Private Altersvorsorge an. Ich weiß aber nicht was damit ist. Kann da einer ran oder nicht ?

Ich finde einfach nichts oder ich benutz die SUfu falsch.

Hoffe Ihr könnt mir helfen

Gruß

Teddy
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« Antworten #1 am: 16. April 2009, 10:03:37 »

Hallo Teddy342,

bezüglich der Wohlverhaltensphase: diese wird per Gerichtsbeschluß bekanntgegeben. Haben Sie einen solchen erhalten? Falls Sie mit Ihrer TH nicht können, so können Sie auch bei Gericht nachfragen. Die dortigen Rechtspfleger können Ihnen sicher den Sachstand mitteilen, wenn Sie ihnen die Situation erklären.

Bezgl. privater Altervorsorge: da bin ich mir nicht sicher, aber ich denke, das hängt auch davon ab, ob Sie nun schon wirklich in der WVP sind oder nicht.
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Teddy342
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« Antworten #2 am: 16. April 2009, 10:08:40 »

hm was steht denn da drin in dem Beschluss vom Gericht ? Vielleicht les ich das einfach nur falsch

Wäre toll wenn mir da einer helfen könnte

Teddy
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Teddy342
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« Antworten #3 am: 16. April 2009, 10:23:41 »

Also ich habe gerade auf euer anraten beim Gericht mal Nachgefragt und ich bin obwohl das Verfahren im Mai 2006 eröffnet wurde noch nicht in der Wohlverhaltensphase.
Weil es wohl Komunikationsprobleme gegeben hatte. Nun ich bin der Treuhänderin nichts schuldig geblieben an Unterlagen  Und weiß auch nicht wirklich was das bedeutet.
Starten die 6 Jahre erst mit dem Beginn der WVP ? Ich bin total fertig die Treuhänderin macht mich fertig vorher war es leichter

Teddy
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foxtra
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« Antworten #4 am: 16. April 2009, 10:57:40 »

Nein, die 6 Jahre beginnen mit dem Tag der Eröffnung der Insolvenz. Hat denn das Gericht nichts genaueres gesagt, ob denn nun alle Unterlagen vorliegen oder alles geklärt ist? Oder wann endlich der Beschluss für die WVP erteilt werden kann? Oder woran es liegt, daß das noch nicht gemacht werden kann?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. April 2009, 10:57:40 »



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Teddy342
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« Antworten #5 am: 16. April 2009, 11:52:25 »

Nein das Gericht hat keine Angaben gemacht man sagte nur das es ja probleme gegeben hatte. Es ging um die nachweise bzw die gehatsabrechnungen die mein AG schicken wollte und ich mich darauf verlassen hatte und dann erfuhr ich auf einmal das nichts vorliegt und die Treuhänderin hatte einen Termin bei Gericht erwirkt. Habe dann aber alles eingereicht und dann kam nix mehr ist jetzt ein halbes jahr her.

Ich versteh das einfach nicht. Was ist denn der unterschied wenn man dann endlich in diese Phase kommt ? Ich habe die hälfte der zeit nun um und weiß immernoch nichts genaues. Vielleicht bin ich einfach zu doof dafür.

Gruß

Teddy
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paps
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« Antworten #6 am: 16. April 2009, 18:53:02 »

Versuchen Sie es mal bei www.insolvenzbekanntmachungen.de
Detailsuche mit Bundesland, Gericht und Namen.
Dort sollten Sie zumindest einen Eintrag zu ihrem Verfahren finden.

kommen Sie nicht zurecht, können Sie mir eine Mail (nicht PN) mit ihrem Namen, Bundesland und Gericht senden, dann sehe ich mir es mal an.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #7 am: 17. April 2009, 17:16:40 »

Zwischenbericht:
Scheinbar wurden die Prüftermine mehrfach verschoben oder nachträgliche anberaumt.
Nach dem lertzten Prüftermin sollte ca 1 jahr bis zur Beendigung des eigentlichen Verfahrens vergehen.

Wurden die Gehaltsabrechnungen durch Sie oder durch die TH`in beim AG  angefordert ?
Warum haben Sie nicht ihre Kopien gesand?

Im Übrigen ist es nicht gerade üblich, für einen längeren Zeitraum Kopien anzufordern, wenn der Insolvente angestellt ist.
Es sei denn es kommt monatlich zu unterschiedlichen Abrechnungen wegen diversen Einzelpositionen.

Für die richtige Abführung haftet der Arbeitgeber.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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