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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:08:42 *
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Mario
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« am: 10. April 2007, 15:56:19 »

Samstag kam mit der Post ein Kontopfändungsbescheid, nun ist es aber so, das das Konto meiner Mutter gehört und ich nur Kontovollmacht besitze.Allerdings geht mein ALG 2 auf dieses Konto.
Meine Mutter hat das Konto extra eingerichtet, weil ich durch Schulden kein Konto bekommen habe.
Meine Frage ist ob dieses Konto tatsächlich gepfändet werden darf und wenn ja was muss ich machen, damit ich meine Mutter nicht noch mit in meine Probleme hinein ziehe.[addsig]
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 10. April 2007, 18:20:38 »

Hat denn einer Ihrer Gläubiger oder ein Gläubiger Ihrer Mutter das Konto Ihrer Mutter gepfändet ?

MfG
Feuerwald
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 10. April 2007, 18:22:37 »

und wer steht im PfÜb als \"Schuldner\", Sie oder Ihre Mutter ?

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Mario
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« Antworten #3 am: 10. April 2007, 18:34:01 »

Der Pfändungsbeschluß ist allein gegen mich gerichtet, meine Mutter ist absolut Schuldenfrei.Deshalb habe ich ja sorgen das Sie jetzt ärger mit der Bank bekommt.[addsig]
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 10. April 2007, 18:47:18 »

ganz allgemein folgendes

Ohne den PfÜb nun in Augenschein genommen zu haben und ohne den Sachverhalt genau zu kennen, dürfte die Pfändung in ein Fremdes Konto leer laufen, dader Kontoinhaber nicht Schuldnerin ist.

Es kann sein die Bank macht dennoch Ärger, das \"Verleihen\" eines Kontos wird nicht gerne gesehen und oftmals beruft sich die Bank auch auf das Geldwäschegesetz.

Sollt es trotz allem Probs bei der Auszahlung geben, müsste man weiter sehen.

Theoretisch hat der Gläubiger aber die Möglichkeit, direkt beim \"Kontoverleiher\" den Auszahlungsanspruch, den Sie gegenüber dem Kontoverleiher haben, zu pfänden.  Auch in diesem Fall müsste man sehn, welches Rechtsmittel helfen kann.

MfG
Feuerwald
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« Antworten #4 am: 10. April 2007, 18:47:18 »



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