Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:08:46 *
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Autor Thema: brauche dringend einen Rat  (Gelesen 919 mal)
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peseta
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« am: 06. Februar 2008, 17:14:46 »

Guten Abend alle zusammen,
ich brauche ganz dringend einen Rat. Es ist so dass ich durch eine Erbschaft bei 3 Banken, 1 Privatklinik und beim Finanzamt Schulden habe. Nun soll ich morgen die EV abgeben - was ich im Prinzip ja auch will um einen besseren Vergleich aushandeln zu können - nur eben noch nicht morgen. Wenn ich morgen mich weigere die EV abzugeben, dann wird das ja vom Gericht angeordnet. Kann ich dann nächste Woche den Gerichtsvollzieher anrufen und sagen - also jetzt würde ich die EV abgeben - oder geht das dann nicht mehr? Hintergrund dazu ist dass ich auch ein Ackerland (Einheitswert 204 €) geerbt habe. Dieses habe ich verkauft, nur ist der Grundbuchauszug wahrscheinlich erst morgen beim Notar, sodass wir einen Termin für Freitag oder gar erst nächste Woche bekommen. Wenn ich nun morgen hingehe dann müsste ich das Ackerland ja noch angeben, oder?

Vielen lieben Dank für Hilfe und Antworten.
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 06. Februar 2008, 20:59:40 »

Hallo, also irgendwie verstehe ich es nicht so ganz oder aber schlimmer noch ich verstehe es und kann dann nur noch den Kopf schütteln. Du hast also ein total überschuldetes Erbe angenommen ---> das kann man auch ausschlagen.

Nun willst Du die EV-Abgabe hinauszögern damit Du den Verkaufserlös des Ackerlandes (EUR 204,00 ?) noch einstreichen kannst ?

LG
MissTraut
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peseta
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« Antworten #2 am: 07. Februar 2008, 05:46:11 »

Also ganz überschuldet ist das Erbe ja nicht. Es sind noch offene Forderungen da die ich einklagen muss und es ist auch noch ein Mietshaus vorhanden. Dieses darf allerdings nicht verkauft werden (testamentarisch so festgelegt) und gehört mir auch nur zur Hälfte. Bei einer Zwangsversteigerung bekäme nur die Bank etwas - deshalb werden die Gläubiger das nicht veranlassen. Mir war nicht bewusst das mein Vater in den letzten Monaten seines Lebens alle Konten und Kreditkarten gnadenlos überzogen hatte (er hat einfach alles versoffen). Es ist also schon mehr Aktiva als Passiva da - eben nur kein Bargeld.  sad

Und wenn ich einen guten Vergleich erzielen will darf ich ja nichts mehr haben - deswegen find ich die EV auch gar nicht so schlimm.

Hat jemand einen Tip für mich?
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paps
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« Antworten #3 am: 08. Februar 2008, 19:29:29 »

Aktiva, aber die Bank ist Grundbuchgläubiger?

Wann wurde die Überschuldung des Erbes festgestelt? Eventuell noch Nachlassinsolvenz möglich?

Den erzeielten Verkaufspreis , sofern er schon gezahlt ist, müssen Sie angeben.
Ansonsten könnte das Grundstück mit dem Einheitswert angegeben werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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