Hall tine!
Also gegen gelegentliche Verkäufe bei Ebay dürfte der TH nichts haben.
Zum anderen sind alle Haushaltsgegenstände und Bekleidung von der Pfändung nicht betroffen.

Insoffern auch nicht Massezugehörig.
Solltest du aber regelmäßig Artikel einstellen, könnte der Verdacht des gewerbemäßigen Handelns entstehen.
Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht (den auf den Erfolg gerichteten Willen) hat, sich durch wiederholtes Begehen der Tat eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.
Da keine eindeutige Zahlenangabe erfolgt, kann es im Ermessen der TH liegen, wann das ganze gewerbsmäßig wird.
(weniger als 100 Bewertungen pro Monat )
LG Tatum