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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 23:09:43 *
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Autor Thema: darf Makler Schufa verlangen?  (Gelesen 314 mal)
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jellybelly60
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« am: 04. September 2008, 16:49:12 »

Hallo, bin neu hier und habe da ne Frage, die zum Teil durch einen vorherigen Beitrag beantwortet worden.

Wir befinden uns in der Insolvenz und demnächst wird wohl auch unser selbstbewohntes Haus versteigert.
Nun suchen wir was neues und sind auch schon fündig geworden. allerdings hat uns die Bemerkung des Maklers verunsichert. Dieser äußerte sich so, dass, wenn die Schufa nicht positiv ist (kann ja nicht durch die Inso) dann könnten wir den Vertrag vergessen. Ist das so richtig, darf der Makler das.

Laut Makler kann die Kaution in 3 Raten gezahlt werden und die Maklerprovision wird mit Vertragsabschluss fällig. Und genau hier ist unser 2.Problem. dieses Geld haben wir nicht sofort zur Verfügung. Mein Mann hat ein festes Einkommen und ich bin selbständig.

Wie habt ihr das Geld für die Maklerprovision und die Mietkaution zusammen bekommen. Wer kann uns Tipps geben.

Danke im Voraus
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paps
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« Antworten #1 am: 04. September 2008, 17:47:00 »

In aller Regel legt man für solche Fälle,Geld in Höhe der ortsüblich zu zahlenden Miete , bei mietfreiem wohnen im eigenen Haus, zurück.

Eventuell können Verwandte oder Bekannte aushelfen.

Die Kopplung einer Schufaauskunft an den Abschluß eines Mietvertrages ist sehr umstritten, heute aber leider usus.
Vielleicht erklärem Sie den Makler die Situation vorher.
-----------------------------
Ein Tipp am Rande:
Ich empfele immer über das Net zu suchen und bei interessanten Objekten vor Ort die Nachbarn nach dem Eigentümer zu befragen und Interesse zu zeigen.
Meist bekommt man  eine Auskunft und kann direkt mit dem Eigentümer verhandeln.
Dadurch spart man sich die Maklerprovision.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
jellybelly60
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« Antworten #2 am: 05. September 2008, 08:17:23 »

Leider können wir das nicht, da wir eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen, also kein mietfreies Wohnen.

Wir schauen, was wir machen können. Ist es denn richtig, dass der TH die Kaution einkassieren kann, falls man irgendwann mal wieder ausziehen sollte?
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 05. September 2008, 10:43:54 »

Hallo,

wurde die Immobilie nicht aus der Masse freigegeben ?

So lange das Insolvenzverfahren läuft, geht eien fällige Kaution zur Masse, in der WVP können Sie sie wieder behalten.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 05. September 2008, 10:43:54 »


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