Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 12:12
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:12:21 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: darf der treuhänder kassieren  (Gelesen 448 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
icemen
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 18. Dezember 2010, 20:01:05 »

hallo erstmal...

...folgendes problem,ich bin zur zeit algII empfänger und habe den antrag auf erstattung von zuzahlungen bei meiner gkv gestellt. da sie sich
über 2% meiner jährlichen bruttoeinahmen belaufen, werde ich mich von der gesetzlichen zuzahlung für das jahr 2010 rückwirkend befreien lassen. die
frage ist, darf mein treuhänder diese rückzahlung einbehalten oder nicht? für mein verständnis handelt es sich hier um vorausgezahlte beträge die vom sozialgeld bestritten wurden, somit zu den sozialleistung zählen und pfändungsfrei sein sollte. leider habe ich zu dieser problematik im internet nichts gefunden, daher hoffe ich auf eine verwertbare antwort, danke!
Gespeichert
horst69
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 514

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 62


« Antworten #1 am: 19. Dezember 2010, 12:33:00 »

In welcher Verfahrensphase bist du derzeit ?? Noch im laufenden Inso Verfahren oder schon WVP ??
Gespeichert
icemen
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 08. Februar 2011, 14:28:05 »

sorry, horst69 das ich erst jetzt antworten kann liegt daran das ich gesundheitlich verhindert war. als die erstattung von zuzahlungen wegen überschreiten der belastungsgrenze 2010 von der krankenkasse genehmigt wurde war ich noch im laufenden inso verfahren, erst danach begann die wohlverhaltensperiode.
Gespeichert
Tags: treuhander 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3779 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz