Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 12:12
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:12:31 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1 2 »   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?  (Gelesen 2592 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
VerzweifelteStudentin
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 187

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 4


« am: 18. März 2010, 17:41:45 »

hallo,

bin etwas verwirrt und zwar in bezug darauf, was einem an einkommen zum leben in der insolvenz verbleibt.

mein kenntnisstand war, dass man 989,99 € netto behalten darf, wenn man keine unterhaltspflichtigen personen hat.

das trifft auf mich zu,

da mir die arbeitgeber ende diesen monats einen bonus zahlt, der ca. 400 € netto betragen wird, hab ich mal zum spaß

ein netto-einkommen von 1400 € in einen pfändungsrechner im netz eingegeben.

der spuckt dann aus, dass 290,40 € pfändbar sind. das würde aber ja bedeuten, dass mir der arbeitgeber noch 1109,60 €

überweist.

die pfändungsgrenze lag aber doch bei 989,99 €...?!?

kann mir das bitte jemand erklären? was mache ich falsch?

vielen dank.

Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #1 am: 18. März 2010, 18:45:39 »

Ein Blick in die Pfändungstabelle sollte die Frage beantworten.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 18. März 2010, 21:00:25 »

Bis zu einem Betrag von 989,99 gibt es bei einem Alleinstehenden keine Pfändung.
Darüberhinaus steigt der Freibetrag immer in 10,- Nettoschritten

990,00 bis 999,99           3,40
1.000,00 bis 1.009,99    10,40    
1.010,00 bis 1.019,99    17,40    
1.020,00 bis 1.029,99    24,40
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
VerzweifelteStudentin
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 187

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 4


« Antworten #3 am: 19. März 2010, 08:51:32 »

ahhhhhhh, mir geht ein licht auf!!!!  rougi

danke schön.

hatte echt gedacht, dass man egal wieviel man verdient hat, immer nur die 989,99 € ausgezahlt bekommt.  rougi

lg.
Gespeichert
wollter001
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 50

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 1



« Antworten #4 am: 19. März 2010, 10:30:55 »

Guten Morgen

bei mir ist auch so gelaufen,IV/TH wollte mir nur 989,99 € zu leben lassen,Rest von meinen Gehalt pfänden.Das laufende Einkommen des Schuldners fällt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem einer Pfändung gemäß § 850c ZPO unterliegenden Anteil in die Insolvenzmasse. D.h. falls Sie keiner Person gegenüber unterhaltspflichtig sind, werden Sie den Betrag über netto EUR 989,99 zur Insolvenzmasse abführen müssen.Ob Alleinsteheden,Verheiratenden ,Scheidung usw. spielt keine Rolle.
Die wichtigsten Eckwerte der Pfändungstabelle setzt ein bei:
Die aktuellen, seit dem 1. Juli 2005 gültigen und bis zum 30. Juni 2011
feststehenden monatlichen Pfändungsfreigrenzen betragen bei Unterhaltspflichten für
keine Person: 989,99 Euro
1 Person: 1.359,99 Euro
2 Personen: 1.569,99 Euro
3 Personen: 1.769,99 Euro
4 Personen: 1.979,99 Euro
5 und mehr Personen: 2.189,99 Euro
So wurde bei Ihnen am Tag Eröffnung Inso fest gelegt, Sie waren bestimmt nicht dabei ?
Von Pfändunstabelle § 850c ZPO wollte meinIV/TH nichts mehr hören( ich bin selber Schuld,SB haben kein Anhnung,usw.)Ich habe an IG persönlich ein Beschwerde Brief abgegeben,das der Pfändungbetrag nicht korrekt ist, und meine Lage nochmal prüfen. (Berücksichtigung zusätzlichen Kosten).Es hat wieder gedauert, bis endlich bei meinen AG Mitteilung von IV/TH gekommen ist, das Lohn Pfändung nach Pfändunstabelle § 850c ZPO durchzuführen ist.
Ich wünsche Ihnen Viel Erfolg !

mfg wollter 001
« Letzte Änderung: 19. März 2010, 22:22:14 von wollter001 » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. März 2010, 10:30:55 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
VerzweifelteStudentin
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 187

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 4


« Antworten #5 am: 19. März 2010, 10:47:19 »

hallo,

hast du selbst an den th abgeführt oder hat der arbeitgeber das gemacht?

bei mir wird der arbeitgeber das machen. das kommende gehalt ist das erste bei dem gepfändet wird.

normalerweise liege ich mit meinem netto unterhalb der pfändungsgrenze, aber diesmal wird ein bonus gezahlt.... angry

ist auf der gehaltsabrechnung aufgeführt wieviel geld vom gehalt an den th gegangen ist?

wenn nicht, hat man gar keine möglichkeit dies nachzuprüfen, oder?

danke.

lg.
Gespeichert
makro
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 533

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 63


« Antworten #6 am: 19. März 2010, 10:47:44 »

Es gibt natürlich Pfändungsfreigrenzen, aber die Beträge darüber werden ja nicht zu 100% gepfändet, das ist wichtig zu wissen.
Gespeichert
VerzweifelteStudentin
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 187

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 4


« Antworten #7 am: 19. März 2010, 10:54:35 »

mich würde mal interessieren, wieviel euch von eurem gehalt verbleibt nach dem an den th abgeführt würde und ob

ihr das auf der gehaltsabrechnung sehen könnt.

damit ich mal einen eindruck kriege....

möglichst bitte mit angabe der steuerklasse und event. unterhaltsberechtigter personen...

für mich ist das immer wichtig vorab zu wissen, mit wieviel gehalt ich zu rechnen habe, da ich haushaltsbuch führe

und hohe ausgaben für medikamente habe.

danke.
Gespeichert
Hoffnung
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 28

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 19. März 2010, 11:11:33 »

Hallo,

das auszuzahlende Einkommen richtet sich wie hier schon mehrfach geschrieben nach der Pfändungstabelle. Dort kann man den genauen Pfändungsbetrag ablesen. Du musst also nicht alles, was über dem Freibetrag liegt, abgeben, sondern nur einen Anteil.

Einfach vergleichen - wie Du das dachtest - kann man aber trotzdem nicht, da das Lohnzettel-Netto nicht unbedingt das Netto ist, was als Grundlage für die Berechnung des Pfändungebetrages dient, da es Lohnbestandteile gibt, die entweder nicht oder nur teilweise gepfändet werden dürfen (z.B. Winterbaugeld, Feiertagszuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.). Die Berechnung ist daher auch individuell und es läßt sich nicht einfach pauschal sagen, ich verdiene x € Netto und davon bleiben y €  Netto Auazhlungsbetrag  übrig.
Gespeichert
doktor mabuse
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 358

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 44



« Antworten #9 am: 19. März 2010, 14:47:33 »

Hallo Studentin,

natürlich kann man auf der Lohnabrechnung sehen, wieviel gepfändet wird. Wenn man dann noch Sachbezüge hat, die voll pfändbar sind, rutsch man auch schonmal unter die Pfändungsgrenze, so wie ich.
Grob gerechnet, sieht es so aus:

Netto im Durchschnitt bei 1.900 Euro, steuerklasse 1, keine Kinder,
- 650 Euro an den TH, macht 1.250 Euro Rest, davon abgezogen der geldwerte Vorteil des Dienstwagens - 375 Euro = 875 Euro.
Davon nochmal ab ca. 50 Euro für Direktversicherung durch den Arbeitgeber = 825 Euro.
Jetzt wirds privat: davon werden Miete, Energiekosten, Versicherungen, Telefon/Handy bezahlt ca. 550 Euro monatlich Fixkosten.
Verbleibt ein Rest von ca. 250 Euro für Essen, Trinken, Kleidung und sonstiges. Noch Fragen?
Aus der Firmenwagenregelung komm ich nicht raus, Versicherungen kann ich nicht kündigen, da ich ab und zu krank bin und auf die Leistungen angewiesen bin.
Überlege, bei Gericht auf Basis meiner Fakten eine Erhöhung meiner Pfändungsfreigrenze zu beantragen, auch wenn es ziemlich aussichtslos erscheint. Aber wo bleibt da die Motivation, noch einen Job auszuüben?

Mich würde auch mal interessieren, was Euch so im Schnitt netto zum Leben bleibt.

Mit Gruß,
Doktor Mabuse

Gespeichert
Aragorn
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #10 am: 19. März 2010, 17:19:06 »

Mich würde auch mal interessieren, was Euch so im Schnitt netto zum Leben bleibt.

Hallo doktor mabuse

ca 10000 € mtl Einnahmen als selbstständiger Unternehmer. Durch Festlegung eines Fiktivem Einkommens (Bescheinigung macht jeder Steuerberater) 350 € mtl pfändbarer Betrag. Geht aber erst in der WVP, vorher nicht.

350 x 12 = 4200 € . Zahle ich immer Jährlich an meinen Treuhänder.  Ihr seht also, es geht immer weiter im Leben.

ergo   9650 € (vor Steuer) bleiben mir zum Leben   biggrin  Alles ganz legitim. Als selbstständiger habe ich mich (wie es im Gesetzt steht)  so gestellt, als wäre ich ein "ordentliches Dienstverhältnis" eingegangen.

PS. Mir geht es wirtschaftlich "wesentlich besser", als VOR der Inso  juchu
Gespeichert
wollter001
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 50

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 1



« Antworten #11 am: 19. März 2010, 20:31:56 »

hast du selbst an den th abgeführt oder hat der arbeitgeber das gemacht?
selber nicht AG hat gemacht Lohn-Büro

Mich würde auch mal interessieren, was Euch so im Schnitt netto zum Leben bleibt.
ca.1.150 € bis 1.250 €  Steuerklasse 3.0 + Rente meine Ehefrau, es geht gut

ihr das auf der gehaltsabrechnung sehen könnt.
ja, steht drauf

hat man gar keine möglichkeit dies nachzuprüfen, oder?
doch, Lohnnetto - Pfändunstabelle § 850c ZPO,Rest bleibt für Fixkosten und zu Leben


« Letzte Änderung: 19. März 2010, 21:39:30 von wollter001 » Gespeichert
Miau
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 99

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 4


« Antworten #12 am: 21. März 2010, 08:46:42 »

Hallo Studentin,

natürlich kann man auf der Lohnabrechnung sehen, wieviel gepfändet wird. Wenn man dann noch Sachbezüge hat, die voll pfändbar sind, rutsch man auch schonmal unter die Pfändungsgrenze, so wie ich.
Grob gerechnet, sieht es so aus:

Netto im Durchschnitt bei 1.900 Euro, steuerklasse 1, keine Kinder,
- 650 Euro an den TH, macht 1.250 Euro Rest, davon abgezogen der geldwerte Vorteil des Dienstwagens - 375 Euro = 875 Euro.
Davon nochmal ab ca. 50 Euro für Direktversicherung durch den Arbeitgeber = 825 Euro.
Jetzt wirds privat: davon werden Miete, Energiekosten, Versicherungen, Telefon/Handy bezahlt ca. 550 Euro monatlich Fixkosten.
Verbleibt ein Rest von ca. 250 Euro für Essen, Trinken, Kleidung und sonstiges. Noch Fragen?
Aus der Firmenwagenregelung komm ich nicht raus, Versicherungen kann ich nicht kündigen, da ich ab und zu krank bin und auf die Leistungen angewiesen bin.
Überlege, bei Gericht auf Basis meiner Fakten eine Erhöhung meiner Pfändungsfreigrenze zu beantragen, auch wenn es ziemlich aussichtslos erscheint. Aber wo bleibt da die Motivation, noch einen Job auszuüben?

Mich würde auch mal interessieren, was Euch so im Schnitt netto zum Leben bleibt.

Mit Gruß,
Doktor Mabuse



Bruttojahresgehalt 55.000 €, davon bleiben mir Netto pro Monat (hab kei Dienstwagen) ca 1.400 € und ein paar zerquetschte.
Daher versteh ich dich gut, wenn du schreibst, keine Motivation zu arbeiten.

« Letzte Änderung: 21. März 2010, 09:13:37 von Miau » Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #13 am: 21. März 2010, 10:43:05 »

Die Motivation Restschuldbefreiung sollte mehr als ausreichend sein.
Gespeichert
VerzweifelteStudentin
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 187

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 4


« Antworten #14 am: 21. März 2010, 14:00:30 »

bin mal gespannt auf meine erste gehaltszahlung seit inso-eröffnung...

bin aber schon jetzt überzeugt, dass ich wesentlich besser leben werde als mit den raten an die gläubiger.... cheesy
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1 2 »   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.5833 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz