..verdient er mehr daran wenn er das in die länge zieht.?
Ja, tatsächlich. Er erhält von der im Insolvenzverfahren gebildeten Masse 40% / § 2(1)1 InsVV.
Es gibt keine klaren Fristen bzgl. der Vornahme der Schlussverteilung..
Allerdings liefert
§ 196 InsO - Schlußverteilung
(1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist.
einen Hinweis, dass im von Ihnen geschilderten Fall der Schlusstermin demnächst angekündigt werden könnte.
Fragen Sie doch einfach bei Gericht nach, ob in dieser Hinsicht schon Überlegungen angestellt wurden...