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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:13:45 *
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Autor Thema: die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)...  (Gelesen 908 mal)
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makro
weiß was
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« am: 25. Januar 2009, 00:07:19 »

unter www.insolvenzbekanntmachungen.de steht bei der Eröffnung meines Insolvenzverfahrens das bei der Gläubigerversammlung über "die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)" entschieden werden soll. Wie ist das zu verstehen? Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kindern, diese bekommen derzeit Unterhaltsvorschuss, heißt dass das evtl. Unterhalt für die Kinder aus der Masse gezahlt wird?

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paps
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« Antworten #1 am: 25. Januar 2009, 11:02:25 »

Nein,
Sie haben ein RI-Verfahren und sind weiterhin selbständig.

Die Gläubiger können ihnen aus der erwirtschafteten Masse den Lebensunterhalt zahlen.

Ehr wird es aber einfacher gehandhabt, indem nur ein gewisser Teil der Einnahmen zur Masse abzuführen ist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
makro
weiß was
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« Antworten #2 am: 25. Januar 2009, 11:14:58 »

Danke für die Antwort, ich bin nicht mehr selbstständig, das Gewerbe ist schon abgemeldet. Dann hat sich der Punkt ja auch erledigt.

Makro
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