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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:14:11 *
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Autor Thema: doppelte Pfändung möglich??  (Gelesen 1246 mal)
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Boromeus
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« am: 08. Februar 2007, 18:26:13 »

Ich habe gerade die Situation, das mein Gehalt von einem Gläubiger direkt beim Arbeitgeber gepfändet wird.
Nun habe ich einen zweiten Pfändungsantrag von einem anderen Gläubiger bekommen, der auch auf mein Kontoausgeweitet ist.

Beim Arbeitgeber wird diese ja abgelehnt, bzw. der Gläubiger darüber informiert, dass bereits eine Pfändung vorliegt und daraus wird ein Anschlußpfändung..

Aber wie schaut das mti der Kontopfändung aus?
Wird die, da mein Gehalt ja eh bereits gepfändet wird (von 1. Gläubiger), überhaupt rechtskräftig, bzw. ist das dann überhaupt zulässig??
Und wie muss ich mich da verhalten??
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Feuerwald
Moderator
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2007, 19:22:50 »

\"  Und wie muss ich mich da verhalten?? \"

umgehend (!) einen Freigabeantrag gem. § 850k ZPO nebst Vorabfreigabe beim Amtsegricht (bzw. der pfändenden Vollstrecklungsstelle) stellen. Sonst ist das Geld weg, selbst wenn unpfändbar !  Frist 14 Tage nach Zustellung des PfÜb bei der Bank !

MfG
Feuerwald


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