und das geld stammt ja aus meinem exisitenzgeld... ??
Es zählt nur wann etwas an Einnahmen zufließt, der Rechtsgrund (z.B. Zahlung aus zurückliegendem Abrechnungszeitraum, Steuererstattung, Überzahlung, Guthaben aus Nebenkostenabrechnung) ist weitestgehend irrelevant (Ausnahmen Pfändungsfreie Einkünfte).
Und da man die Beträge damals zahlen konnte, wird damit ja auch nicht die Existenz berührt.
Man muss schon auf dem Teppich bleiben, die Gläubiger können ja schließlich auch nicht mehr sagen, der hat die Schulden vorher bei mir gemacht, die muss er jetzt zahlen. Davon wird man ja auch weitestgehend freigestellt. Gelle ?
