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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:16:43 *
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Autor Thema: durch hartz4 gesetz keine hohen raten mehr möglich  (Gelesen 1025 mal)
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passadena
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« am: 10. November 2007, 15:56:03 »

hallo,ich habe mal wieder ne frage und zwar. . . . . .

vor etwas über einem jahr bin ich mit meinem freund zusammengezogen. er arbeitet seit 10 jahren in einem betrieb und ich war/bin hartz4 empfängerin und ich selbst habe noch eine 6jährige tochter.
nach dem neuen hartz gesetz muß nach dem 1 jahr nun für mich und mein kind mit aufkommen wo wir aber nicht wissen wie das gehen sol,denn. . . . . . . . . . . . . .

er hat vor mir 6 jahre als singel gelebt und sein gehalt auch dementsprechend für sich mit angelegt,das heißt autos gekauft usw. bisher war es kein problem die hohen raten zu zahlen aber seitdem ich kein geld mehr bekomme geht das nicht mehr.

wir haben nun die raten um die hälfte gekürzt obwohl der gläubiger nicht damit einverstanden war. aber anders ist es uns nicht mehr möglich,wir wollen ja zahlen nur können wir nicht mehr.
der gläubiger droht trotzdem weiterhin mit lohnpfändung usw.

nun meine frage. . . . . . solange wir die häfte weiterzahlen kann er da überhaupt lohnpfändungen machen?
weil damals der gerichtsvollzieher zu mir sagte,solange man überhaupt was zahlt kann man mir gar nix von diesem standpunkt bin ich auch ausgegangen als wir die rate trotz nicht genehmigung des gläubigers gekürzt haben.

wäre dankbar für eine antwort und euch ein schönes wochenende
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paps
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« Antworten #1 am: 10. November 2007, 17:31:23 »

Nun da sich bei hälftigen raten ohne Zustimmung des Gläubigers nach 4 Monaten ein rechnerischer Rückstand  von 2 Monatsraten ergibt; sollte die übliche Abtretungsklausel schon greifen.

Das Problem bei künftigen Verhandlungen wird sein, dass sich durch diese Eigenmächtigkeiten die Fronten verhärten.

Sie sollten von vorne anfangen, und die Zahlungsunfähigkeit mitteilen.
Dazu zinsfreie  Stundung beantragen und dann versuchen einen Gläubiger nach dem anderen abzuzahlen.
 
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
passadena
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« Antworten #2 am: 10. November 2007, 19:26:00 »

hallo paps,danke für deine antwort. . . . . ich habe die banken(es sind 2) schon 2 mal angeschrieben ihnen unsere lage erklärt und sie lassen sich nicht darauf ein,stundung nur für 2 monate und rate von minstestens 239 euro bei der einen bank. das können wir nicht. wenn wir die raten normal weiter zahlen dann wären nur 400 euro übrig wovon das auto aber noch nich nicht getankt ist um zur arbeit zu kommen.
wir sind sehr verzweifelt und wissen echt nicht mehr weiter. . . . . . scheiße alles. . . . . . . . . der hartz gehört erschlagen. . . . . . . . sorry
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passadena
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« Antworten #3 am: 11. November 2007, 16:57:12 »

also was ich vergessen hatte zu erwähnen war das mein freund rückruf mit der bank halten sollte welches er morgen macht.

weiß denn jemand wenn eine lohnpfändung erfolgt wie hoch die summe sein würde?
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ThoFa
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« Antworten #4 am: 12. November 2007, 00:34:09 »

Hallo,

ohne das Nettogehalt des Freundes zu kennen, kann man Ihnen auch keine Auskunft über den pfändbaren Betrag geben.

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. November 2007, 00:34:09 »



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passadena
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« Antworten #5 am: 12. November 2007, 15:43:28 »

ja klar leuchtet ein. . . . . der nettoverdienst pendelt immer zwischen 1400 und 1600 euro.
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ThoFa
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« Antworten #6 am: 12. November 2007, 15:55:19 »

Hallo,

ich gehe davon aus, dass er keine Kinder hat.

Dann sind bei

1.400,00 € --> 290,40 €
1.500,00 € --> 360,40 €
1.600,00 € --> 430,40 €

pfändbar.

MfG

ThoFa
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passadena
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« Antworten #7 am: 12. November 2007, 16:15:11 »

nein hat er nicht,dankes chön für die antworten. dann hoffe ich das ich schnellstmöglich arbeit finde
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