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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:16:58 *
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Autor Thema: edesstattliche Versicherung und Auto  (Gelesen 1166 mal)
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Andre37
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« am: 13. Oktober 2006, 14:22:58 »

Hi,

ich brauche mal bitte eueren Rat. Nächste Woche kommt der Gerichtsvollzieher zu mir. Die Sachen die ich zu Hause habe gehören meiner ex Madam die ich zur Nutzung nehmen darf. Ich habe noch einen alten Renault der ist zwar nichts wert, aber mann weiß ja nie.Ich habe  folgendes gemacht. Ich habe mit meinen Bekannten einen Kaufvertrag gemacht aber das Auto nicht auf seinen Namen umgemeldet. Im Kaufvertrag ist als Vereinbarung, das der Wagen weiterhin auf meinen Namen angemeldet bleibt und ich nur das Nutzungsrecht habe. Ich will das Auto nicht auf einen anderen Namen an melden. Ich habe da schon einmal schlechte Erfahrung gemacht. Mir geht es darum, das ich am Tag der Abgabe von der eidesstattliche Versicherung nicht lüge. Oder wenn ich das Auto einen Tag vor der Abgabe für einen Euro verkaufe und 3 Tage später wieder zu rück kaufe, wäre das dann rechtlich. So habe ich nicht gelogen und brauche nicht das Auto auf einen anderen Name anmelden. Es wäre super wenn ihr mir einen Rat geben könntet.

VG,
Andre
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paps
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« Antworten #1 am: 13. Oktober 2006, 18:08:37 »

Der GV wird keinesfalls einen normalen Hausrat pfänden.
Den Hausrat Ihrer Ex sowieso nicht.
Sind höherwertige Einrichtungsgegenstände vorhanden, werden Sie doch sicherlich eine Nutzungsvereinbarung haben.
Denn ohne klare Festlegungen zu den Besitzverhältnissen würde ich persönlich diese nicht bei meiner Ex lassen.
Mit dem alten Renault, wird sich der GV auch nicht beschäftigen.
Sollte er fragen, erklären Sie die sache, so wie sie ist.
Den Gedanken mit dem verkauf und Rückkauf sollten sie vergessen.
Das erweckt ehr den Anschein, dass sie etwas verbergen wollten, wenn es dann hinterher doch rauskommt.
Manche Gläubiger reagieren da sehr empfindlich.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Andre37
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« Antworten #2 am: 15. Oktober 2006, 08:30:29 »

Hallo,

danke für deine Antwort. Ich habe nichts hochwertiges an TV  und HiFi zu stehen. Nur die Hantelbank die Gewichte und die Klimaanlage sind so gut wie neu. Über diese habe ich die Rechnungen zu Hause dort steht der Name meiner ex darauf. Da kann ich doch sagen, das ich diese hier stehen zur Nutzung. Oder muß ich das noch schriflich machen. Ich habe erfahren, das die GV keine schöne sein soll. Deshalb wollte ich von den Renault nicht sagen. Du hast Rechts wenn du schreibst, wenn es dann hinter her raus kommt sieht es aus ob als ich etwas zu verbergen hatte. Aber wäre das nichts rechtens, wenn ich am Tag der Abgabe kein Renault bezitze. Natürlich weiß dann jeder was da abging. Ich meine ich habe doch dann nichts unrechtes gemacht. Wenn die Frage nach einen KFZ kommt, dann kann ich sagen ich habe keines.Was dann später ist das sei doch da hin gestellt. Wenn die Person meint, sie müsse mir das Auto zurück vermachen aus welchen Grund auch, so habe ich doch nichts unrechtes gemacht. Oder ??

VG,
Andre
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