Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 12:17
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:17:03 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: eheähnliche gemeinschaft  (Gelesen 1587 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
manja
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 03. September 2009, 12:08:45 »

Hallo Alle zusammen,
ich bin hier neu und habe ein paar fragen,
seit 3 Jahren habe ich Insolvenz angemeldet, ich bin allein erziehend (Kind ist 18, 12 klasse Gymnasium), mein freund (ebenso allein erziehend mit einen Kind, mit 18 und 12 klasse Gymnasium) und ich wollen zusammenziehen, und dabei Eheähnliche Gemeinschaft bilden, wir beide arbeiten voll zeitig, meine netto Einkommen ist ca. 1400 Euro, seine ca. 3500, ich weiß es, dass wir beide (jetzt -Steuerklasse 2) die Steuerklasse 1 annehmen müssen, meine fragen sind:

1. wie fallen die Abzüge?
2. muss mein Partner mit zahlen?
3. wie wird unseres Einkommen berechnet?
4. muss ich etwas besonderes beachten?

vielen, lieben dank für die Antwort und sorry für Rechtschreibung, ich bin keine deutsche und nicht so mächtig in der Sprache undecided

Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 03. September 2009, 21:09:16 »

Sie können selbstverständlich zusammen ziehen und verbleiben in der Steuerklasse 2

Das Einkommen ihres Lebenspartners wird nicht angerechnet.

Für Sie ändert sich unter den geschilderten Umständen insolvenztechnisch nichts.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
manja
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 03. September 2009, 21:53:10 »

herzlichen Dank  cheesy

ich darf also es verstehen, wenn wir eine Eheähnliche Gemeinschaft eintragen werden, ändert sich für uns eigentlich nichts

glg
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 03. September 2009, 22:02:20 »

Ja, so ist das.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #4 am: 04. September 2009, 10:40:01 »

"Eheähnliche Gemeinschaft eintragen werden"

öhm, habe ich da etwas verpasst, wie geth das?

Sie sind weiblich?
Ihr Freund männlich?

oder meinen Sie "eingehen"?
Gespeichert

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. September 2009, 10:40:01 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #5 am: 04. September 2009, 11:24:48 »

Noch mal zu den Steuererklassen: Fällt in der Tat nicht StKl 2 weg, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit anderen Personen besteht oder entsteht?
Gespeichert
Paula41
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 165

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 22


« Antworten #6 am: 04. September 2009, 11:49:00 »

Ja! Man muss sowohl bei der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte als auch bei der Steuererklärung unterschreiben, dass man nicht mit einer weiteren Person in einem Haushalt lebt.

mfg
Paula41
Gespeichert
Hoffnung
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 28

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #7 am: 14. September 2009, 05:54:41 »

Hallo,

ja, das stimmt. Ausführungen hierzu finden sich bspw. unter: http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

Das hat übrigens nichts mit einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft zu tun. Nur diese werden tatsächlich eingetragen.
Eheähnliche Gemeinschaften haben steuerrechtlich - außer beim Wegfall des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende - keine Auswirkungen.

Viele Grüße

Hoffnung
« Letzte Änderung: 14. September 2009, 05:58:04 von Hoffnung » Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2019 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz