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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:17:29 *
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Autor Thema: eigenheimzulage  (Gelesen 338 mal)
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lissi805
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« am: 10. März 2009, 07:39:46 »

guten Morgen ,

ich habe eine Frage zwecks Eigenheimzulage. Ich habe Anteile bei einer Wohngenossenschaft , auf diese bekomme ich eigenheimzulage.
damit diese Anteile nächstes Jahr ausgezahlt werden können, muss dieses jahr nochmals eingezahlt werden. dies hat immer eine bekannte für mich erledigt , weil ich nichts habe zum einzahlen.Sie borgte mir das geld.

Sollte es nun noch einmal eingezahltwerden ?ich stelle im April / mai den Inso -antrag.
das ausgezahlte Geld könnte doch dann verwendet werden.
danke .lissi805
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« Antworten #1 am: 15. März 2009, 23:46:06 »

sorry,aber bei eigenheimzulage braucht mann nichts einbezahlen
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« Antworten #2 am: 15. März 2009, 23:54:43 »

wurde glaub ich 2002 abgeschaft,kommt nur noch in frage wenn mann davor noch den bauantrag gestellt hat.darüber hinauaus wird die höhe des zuschusses nach der höhe des kredits und der familären verhältnisse gerchnet heist vh und anzahl der kinder
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