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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 20:31:24 *
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Autor Thema: endlich drin?! Was kommt jetzt?!  (Gelesen 291 mal)
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9966braun
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Danke
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« am: 02. November 2008, 13:23:03 »

Hallo ihr lieben,
bin auch mal wieder da!
Hab mich auch schon ein wenig schlau gelesen und hab da aber trotzdem noch paar fragen!

Vor 2 Wochen haben wir endlich den Beschluss bekommen (09.10.08)
darin steht, Verfahren aufgehoben, Schlussverteilung vollzogen...
(heißt ja jetz das wir endlich in der WVP sind oder nicht?!)
Restschuldbefreiung wird angekündigt
Die RSB wird erlangt, wenn der Schuldner in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung vom 8.10.04 den Obliegenheiten nach Paragraf sowiso nachkommt bla bla bla
(Insoeröffnung war aber eigentlich erst im November 04??!)

Der TH bleibt der selbse

Die Laufzeit der Abtretung  beginnt mit Eröffnung des Insoverfahrens am 26.11.04 und beträgt 6 Jahre.

Also so steht das jetz in dem Beschluss.

Heißt also wir sind in der WVP richtig?
Was passiert denn nun mit den evtl Steuerrückerstattung von 07? die hab ich im September abgegeben die Steuererklärung(die machte unser TH nämlich nie obwohl ich mal gelesen hatte, dass er das eigentlich macht?!)

DIe von 06 ging logischerweiße komplett an den TH aber in der WVP heißts ja eigentlich, dass wir die wieder bekommen. Hier ist ja jetz aber quasi eine überschneidung wie ich finde. Ich meine Abgegeben hab ich sie im September aber erst seit Okober sind wir in der WVP

Darüber hab ich hier nun leider keine Infos finden können?!
Aber was mich nun ein wenig konfus gemacht hat, war die Aussage mit diesen 10 und 15%

Mein Mann ist ja in der Inso (ich gehöre da nicht mit dazu) wir haben 4 Kinder und die Pfändung wenn überhaupt eine stattfindet fällt sehr klein aus(max 40€)
Im ersten Jahr haben wir für ca 6 Monate 20€ an den TH überweißen sollen zwecks den TH kosten oder so was. Aber als wir geheiratet hatten und die Bankverbindung wechselten, meinte der TH, wir können die Zahlungen nun einstellen.

Ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen, das in einem Inso verfahren überschuss gebildet werden kann?! Ich meine die Schulden sind ja so hoch oftmals, dass die Gläubiger für gewöhnlich doch immer die A...karte haben, weil ja icht alles beglichen werden kann.
Wie also kann man da nen überschuss bilden?!?!

Freue mich scho auf eine Antwort!

Viele liebe Grüße
Nati
Gespeichert
paps
Moderator
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Beiträge: 2548

Danke
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« Antworten #1 am: 03. November 2008, 20:04:53 »

ja sie sind jetzt in der WVP.

Die Steuererstattung sollte bei Ihnen verbleiben, wenn nichts anderes im Beschluß steht.

Die "Überschüsse" al solches sind die Kosten die verteilt werden würden, wenn die gerichts- und TH-Kosten gezahlt sind.
Davon sind nach erreichen der entsprechenden jahre eben 10 oder 15 an den Schuldner zurück zu zahlen.

Auf freiwillige Zahlungen trifft dies im Übrigen eh nicht zu.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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