Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:51:48 *
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Autor Thema: era anpassungsfond pfändbar?  (Gelesen 458 mal)
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franzi137
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« am: 08. Februar 2012, 22:53:56 »

hallo
ich befinde mich in der WVP ,durfte auch meine lohnsteuerrückerstattung zum ersten mal dieses Jahr behalten.nun sollen wir nächsten monat unsere
ERA ausgleichszahlung /FOND) erhalten,ich schätze netto pro mitarbeiter ca. 1000 euro.
hab ich da chanchen was von zu behalten?Mit einer normalen abrechnung soll das ausgezahlt werden.
sieht schlecht aus oder??
 :heulen:achso muss noch erwähnen bin vollzeittätig,bekomme alles was 1500 übersteigt gepfändet ausser urlaubs und weihnachtsgeld (500euro).aber wie es sich da mit dem tariflichem Kram verhält...müßte ich dringendst wissen.Es ist zwar eine Einmalige Zahlung aber diese soll leider auf unsren Lohn geknallt werden,wegen der Abzüge  is ja klar.. uneinsichtig
vielen dank ihr seid klasse wenn ihr mir helfen könnt!
« Letzte Änderung: 08. Februar 2012, 23:18:27 von franzi137 » Gespeichert
wiwo
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« Antworten #1 am: 09. Februar 2012, 09:39:27 »

Hallo franzi137,

bitte hier einmal nachschauen:

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850.html

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html

Vielleicht lässt sich Ihr Arbeitgeber überreden, die Zahlung auf mehrere Monate zu verteilen.

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Gruß
wiwo
Insoman
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2012, 11:45:34 »

Zitat
bekomme alles was 1500 übersteigt gepfändet ..
Wie meinen Sie das genau?
Wie berechnen sich Ihre pfändbaren Anteile?
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
franzi137
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« Antworten #3 am: 09. Februar 2012, 17:28:48 »

sorry das weiss ich selbst nicht genau..ich versteh da auch nicht alles weil es so unterschiedlich ist.mal wird über 1400 euro das geld gepfändet mal erst ab 1500..ich weiss nicht wo soll ich daen  in meinen Unterlag nachlesen um euch darauf ne antwort zu geben?
Und..nützt diese den um mir meine Frage zu beantworten?Kann der arbeitgeber denn so eine auszahlung veranlassen? ich meine wenn da jeder mit extra wünschen kommt??darf er das denn?
Und wenn ich doch sowieso jeden monat über dem freibetrag bin nützt das doch auch nix wenn der a.geber das auf mehrer monate verteilt...weg ist es ja dann sowieso..
ich muss unbedingt wissen ob es gesetzlich pfändbar ist oder nicht.Und ob ich den hauch einer chance habe doch das Geld zu bekommen..
 :neutral:Ich meine um was für ne auszahlung handelt es sich da genau?wie ist die bezeichnung?im grunde ist es ja eine tarifliche auszahlung,die wir mal nicht bekommen haben und in einen fond geworfen wurde.oder so ähnlich..(IG Metall)
« Letzte Änderung: 09. Februar 2012, 17:34:50 von franzi137 » Gespeichert
Der_Alte
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« Antworten #4 am: 09. Februar 2012, 18:08:43 »

Ihre Antwort klingt nach einer Mischung zwischen Aufgeregtheit und Verzweiflung.
Beides verstellt den klaren Blick auf die Sache.

Für die Pfändung des Gehalts gelten die §§ 850 ff ZPO. Darin ist alles abschließend geregelt. Die Pfändungstabelle links im Menü gibt einen guten Überblick über die im Einzelnen zu pfändenden Anteile des Gehalts.
Wenn Sie also die Gehaltsabrechnung nehmen und Ihr Nettoeinkommen in der Tabelle vergleichen, wissen Sie, wie hoch der Betrag ist, den Sie an den Treuhänder abführen müssen.
Bei 1500 € Netto sind, wenn Sie verheiratet sind (dass heißt, eine unterhaltsberechtigte Person haben), 41,95 € pfändbar. Sind Sie ohne Anhang werden 329,78 € abgeführt.

Wenn Ihr Arbeitgeber eine andere Summe als diese an den Treuhänder abführt müssen Sie ihn fragen, warum er das so berechnet.

Hinsichtlich der Auszahlung des Fonds ist zu klären, was die Fondausschüttung eigentlich ist. Wenn es Treueprämie ist könnte eventuell eine Unpfändbarkeit vorliegen. Ist es eine Sonderzahlung im Sinne eines Bonus oder Vergütung für besondere Umsatzleistungen oder ähnlich ist es Abeitslohn.

Dann wird das entsprechend anteilig gepfändet.

Ich will für Sie einmal ein Beispiel rechnen:
Angenommen, Sie sind verheiratet und haben Steuerklasse 4. Dann erhalten Sie bei einem Bruttoeinkommen von 2300 € ein Netto von 1519.32 €. Davon sind 51,95 € pfändbar.
Wenn jetzt ein Bonus von 1000 € gezahlt wird erhöht sich Ihr Einkommen auf 3300 € im Monat. Dass ergibt ein Netto von 2034.07 €. Davon pfändbar sind 306,95 €.

Sie erhalten also anstatt 1467,37 € in diesem Monat 1727,12 € ausgezahlt.
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Es grüßt der Alte
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. Februar 2012, 18:08:43 »



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franzi137
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« Antworten #5 am: 09. Februar 2012, 20:11:43 »

okay das ist schon mal ne aussage..also treuebonus ist es nicht..fällt dann eher unter arbeitslohn.
mh..ich hab klasse 1,ledig und ein Kind.
ohne anhang..aber mit unterhaltsberechtigter person..und wieviel ist dann pfändbar, bei 1500 netto?
ich versuche das aber gleich auf der abrechnung zu erlesen.
also etwas bleibt mir ja in jedem fall das ist schön.
vielen dank
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Der_Alte
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« Antworten #6 am: 09. Februar 2012, 21:56:41 »

Die Pfändungsliste so wie im Beispiel (Spalte 2 - eine unterhaltspflichtige Person).
Kindergeld gibt es extra ohne Anrechnung auf die Pfändung
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Es grüßt der Alte
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