hallo
die PI meines mannes ist im april dieses jahres eröffnet worden
vor einiger zeit hat der TH dann einen antrag gestellt das ich als unterhaltsberechtigte person nicht mehr anerkannt werde. parallel dazu haben wir auch einen antrag gestellt das die pfändungsfreigrenze hochgesetzt wird aufgrund seines weiten weges zur arbeit (53 km pro weg)
der TH hat seinen antrag durchbekommen, wir allerdings auch!!

die pfändungsfreigrenze wurde nun per gerichtsbeschluß um 290 euro pro monat angehoben.
nun meine frage die sich hoffentlich nicht allzu dumm anhört: werden diese 290 euro einfach auf die 1029,99 draufgerechnet??