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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:52:07 *
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Autor Thema: erneut Unterhaltsschulden während der PI  (Gelesen 839 mal)
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krokolady
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« am: 04. Dezember 2008, 10:01:03 »

Hallo zusammen,

wollt mich bissi schlau lesen und bin auf dieses forum gestossen - hier wird mir sicher geholfen dacht ich mir :-)

Ich bin seit ein paar Jahren von meinem Ex geschieden, aus der Ehe mit ihm bestehen 2 Kinder. Mittlerweile bin ich neu verheiratet mit weiterem Kind.

Mein Ex beantragte Ende Februar 08 die PI, und Verhandlung beim Gericht war dann im Mai.
Er hatte da ca. 3000 Euro Unterhaltsschulden bei mir, die natürlich mit in die PI rutschten - ich sah also keinen Cent.

Ab März 08 hätte er also wieder Unterhalt zahlen müssen.
Erste Zahlung kam aber erst im April. Die Unterhaltssumme stand noch nicht fest, Anwälte verhandelten noch. Er zahlte halt 300 Euro monatlich.
August war dann Gerichtstermin wegen Unterhaltsfestsetzung, und Gericht wählte die goldene Mitte, Monatlich 357 Euro......gut, war ok.
Er musste nun also bis dahin 699 Euro nachzahlen an mich.
Über meine Anwältin liess ich ihm zukommen das er die Frist hat die Summe bis Anfang Dezember zu zahlen ( Ende November kam Weihnachtsgeld)

Tja.....letzte Frist lief gestern ab.
Es kam kein Cent bisher, und er reagiert werder auf Messis noch auf SMS.
Anrufen will ich ihn nicht weil er am Tele nur rumbrüllt und mich beleidigt.

Welche Chancen hab ich an mein Geld zu kommen???
Seine Inso-Verwalterin anrufen ist klar.....mache ich morgen, die ist heut nicht erreichbar.
Meine Anwältin informiere ich ebenfalls morgen. Da wir nun auch nen Titel haben wird sie natürlich versuchen sein Gehalt zu pfänden.....aber er hat ja nicht wirklich viel........1300 - 1400 Netto, bereits eine Pfändung über 100 euro monatlich laufen, und noch nen weiteres Kind mit seiner neuen Freundin.

Was passiert denn mit seiner PI wenn er nun wieder neue Schulden bei mir hat, die er ganz bewusst nicht bezahlt?

Danke schon mal für die Antworten

LG Sylke
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 04. Dezember 2008, 21:15:42 »

Hallo,

mit seiner Insolvenz passiert überhaupt nichts.

Er hat seinen pfändbaren Betrag abgetreten, Sie könne aber für Unterhaltsschulden darunter pfänden (§89 (2) InsO und 850d ZPO).

MfG

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paps
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« Antworten #2 am: 05. Dezember 2008, 19:22:29 »

Haben Sie eigentlich die 3.000 UH-Schulden bereits beim Th zur Tabelle gemeldet?
Als Gläubiger würden mir dann noch ein paar nette Sachen einfallen.
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krokolady
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« Antworten #3 am: 06. Dezember 2008, 11:08:17 »

doch, die sind mit drin die Schulden, aber nur weil ich selber aktiv wurde.

Wusste ja erst gar nix von der PI......das wurde mir, bzw. meiner Anwältin mitgeteilt als sie grade beim Gericht Termin wollte wegen Titel.

Mein Ex hielt es nicht mal für nötig mich anzugeben als Gläubiger bei seiner Insolvenzverwalterin.
Ich rief da dann mal an und erzählte der das ich die erste bin die die Hand aufhalten darf.
Da schickte sie mir halt solch Antrag zu.
aber bei rumgekommen ist nix.

Gestern teilte ich Ex-Schwiegermuttern mit das ich Montag ihren sohn anzeigen werde, und meine Anwältin vollstrecken wird....nach einigen Beleidigungen und dummen Sprüchen sagte sie dann sie bringt mir Montag gegen 11 das Geld vorbei....na da bin ich nun mal gespannt.
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paps
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« Antworten #4 am: 06. Dezember 2008, 18:48:58 »

doch, die sind mit drin die Schulden, aber nur weil ich selber aktiv wurde.
Das muß jeder Gläubiger

Zitat von: krokolady link
Mein Ex hielt es nicht mal für nötig mich anzugeben als Gläubiger bei seiner Insolvenzverwalterin.
genau das meine ich.. mit als Tabellengläubiger
Ihre Anwältin wird dazu sicherlich noch näheres sagen können



Im Übrigen erhalten Sie das erste mal Geld, wenn überhaupt, bei der Schlußverteilung.
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« Antworten #4 am: 06. Dezember 2008, 18:48:58 »



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Tags: Unterhaltsschulden Forum Unterhaltsfestsetzung Frist Inso-Verwalterin Pfändung Schulden 
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