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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:52:44 *
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Autor Thema: erst angestellt, dann selbständig, dann pleite...  (Gelesen 1865 mal)
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_nici_
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« am: 04. April 2009, 13:53:33 »

Hallo,

ich war bis vor einem Jahr in einem Angestelltenverhältnis und habe mich vor 10 Monaten selbständig gemacht. Offenbar hatte ich mir für meinen Laden jedoch die falsche Lage ausgesucht, in meiner kleinen Stadt mit ca. 20.000 Einwohnern konnte ich leider nicht die erforderliche Kundenzahl gewinnen.

Mein Problem:  Als ich noch angestellt war, habe ich mir einen Kredit bei einer Direktbank genommen, welcher nicht zweckgebunden war. Ich hatte das Darlehen damals auf 60 Monate aufgenommen, davon sind nun 12 vergangen.  Als Angestellte mit regelmäßigen Einkommen war es kein Problem, diesen Kredit zu bekommen. Den Kredit benötigte ich für meinen Start in die Selbständigkeit. Die Bank weiss jedoch nicht, dass ich mich selbständig gemacht habe und eght davon aus, dass ich mich noch in einem Angestelltenverhältnis befinde.

Leider ist es nun soweit, dass ich kurz vor der Pleite stehe und mein Geschäft aufgeben muss.  Vom Verkauf der Einrichtung werde ich wohl noch eta 3 Monatsraten erzielen können, leider ist danach aber Schluss. Eine Festanstellung ist auch nicht in Sicht.  Meine Kreditkarte bei einer großen Kreditkartengesellschaft habe ich nahezu bis ans Limit ausgereizt.

Ich stehe nun mit knapp 40.000 Euro in den Miesen und bin am überlegen ob ich Insolvenz anmelde.
Meine Frage ist nur, dass ich nicht weiss wie die Bank auf die Insolvenz reagieren wird, wenn sie feststellt dass ich selbständig bin, obwohl sie denken, dass ich noch immer in einem Angestelltenverhältnis bin.

Hat jemand von euch Erfahrung damit? Was könnte mir passieren?
Hat jemand vielleicht auch noch einen anderen Vorschlag wie ich aus der Sache rauskommen könnte, auch ohne Insolvenz?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Grüße,
Nici
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paps
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« Antworten #1 am: 04. April 2009, 17:37:37 »

Grundsätzlich dürfte ein Kredit zur freien Verwendung ja nicht von der weiteren beruflichen Entwicklung abhängig sein.

Das Problem könnte der Kreditantrag, bzw, die Selbsauskunft werden, da Sie ja scheinbar vorhatten den Kredit als Starthilfe zu bekommen.
War das von vorneherein so geplant, könnte die Bank auf das Erschleichen eines Kredites Klagen und daraus u.U. eine vbuH herleiten oder im Schlußtermin einen versagungsantrag stellen (3-Jahresfrist für den Kredit)

Dies wäre abzuklären, um einen Versagungsantrag nach 290(2) InsO aus dem Wege zu gehen.

Haben Sie schon mal versucht mit der Bank zu reden und die jetzige Situation darzustellen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
_nici_
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« Antworten #2 am: 04. April 2009, 18:18:25 »

Nein, die Bank (oder Banken, wenn man die Kreditkarte mit berücksichtigt) wissen noch nicht von ihrem/meinem "Glück".

Wie ist denn generell die Verhandlungsbereitschaft von Banken die Raten zu reduzieren bzw. den Kredit "zinsfrei" zu stellen? Bisher wurde immer alles pünktlich gezahlt, keine einzige Lastschrift ist bisher geplatzt.
Hab ja schon ein wenig im Internet recherchiert, aber nichts wirklich aussagekräftiges gefunden. Von den einen lese ich das sei ein Vorteil wenn es bisher keine Probleme gab, andere meinen dass die Bank keinen Handlungsbedarf sieht, solange die Raten pünktlich eingehen.

Ich weiss gerade so gar nicht was ich tun soll :-(

Freue mich auf weitere Antworten.

LG,
Nici
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