hallo

ich bin gesetzlich krankenversichert und meine krankenkasse zahlt 1x jährlich (rückwirkend) einen teil-zuschuss zu meinen fitness-studio kosten zwecks gesundheitsprävention.
ich befinde mich seit 01/2010 im verfahren, noch nicht in der WVP.
die krankenkasse würde mir den zuschuss auf mein girokonto überweisen. der läge zwischen 50 und 100 €.
muss ich das dem treuhänder melden und wenn ja, kassiert er das geld ein und zieht es zur masse?
eigentlich handelt es sich weder um vermögen noch um einkommen, oder?
möchte nix falsch machen und meine RSB gefährden.
nur wenn ich das geld eh abgeben muss, brauche ich die bescheinigung des fitness-studios gar nicht bei der krankenkasse einreichen und meinen anspruch auf den zuschuss geltend machen.
oder kann ich das geld auf das konto meines freundes überweisen lassen?
danke.