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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:52:53 *
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Autor Thema: erstattung krankenkasse gesundheitskurse - geld behalten?  (Gelesen 527 mal)
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VerzweifelteStudentin
weiß was
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« am: 16. Januar 2011, 18:18:38 »

hallo  biggrin

ich bin gesetzlich krankenversichert und meine krankenkasse zahlt 1x jährlich (rückwirkend) einen teil-zuschuss zu meinen fitness-studio kosten zwecks gesundheitsprävention.

ich befinde mich seit 01/2010 im verfahren, noch nicht in der WVP.

die krankenkasse würde mir den zuschuss auf mein girokonto überweisen. der läge zwischen 50 und 100 €.

muss ich das dem treuhänder melden und wenn ja, kassiert er das geld ein und zieht es zur masse?

eigentlich handelt es sich weder um vermögen noch um einkommen, oder?

möchte nix falsch machen und meine RSB gefährden.

nur wenn ich das geld eh abgeben muss, brauche ich die bescheinigung des fitness-studios gar nicht bei der krankenkasse einreichen und meinen anspruch auf den zuschuss geltend machen.

oder kann ich das geld auf das konto meines freundes überweisen lassen?

danke.


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doktor mabuse
weiß was
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Danke
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« Antworten #1 am: 17. Januar 2011, 08:29:50 »

Hallo,

mir wurde auch eine kleine Summe, ca.50 Euro als Kostenbeteiligung für eine Arztbehandlung, von meiner  Zusatzversicherung in Aussicht gestellt.
Ich habe mit meinem TH gesprochen (bin noch im laufenden Verfahren), da ich nicht einfach so die Summe behalten wollte und nach kurzem Schildern der Sachlage durfte ich dann den Anteil als "zweckgebundene Einmlalzahlung" direkt mit der Arztrechnung verrechnen.

Ich denke,auch wenn es nicht unmittelbar vergleichbar ist, handelt es sich hier auch um eine "zweckgebundene Erstattung", da sie ja nachweislich der gesundheitsprävention dient.

Ich würde aber auf jeden Fall kurz mit dem TH sprechen, um nichts zu verschleiern...

Viel Erfolg,

Gruß,
Doktor Mabuse
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