Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 10:56
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:56:55 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: eu rente + betriebsrente???  (Gelesen 514 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
engelchen000
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« am: 22. August 2011, 16:47:53 »

hallo,

ich bin 2 jahre in der verbraucherinsolvenz. bin ab oktober offiziell in eu-rente. es gibt eine rückerstattung ab juni. nun kann ich auch noch die firmenbetriebsrente beziehen. meine frage lautet: wird das in einen topf geworfen und neu berechnet? oder kann ich die betriebsrente behalten? .. und was ist mit dem rückwirkenden betrag von juni bis september? ich weiß nur, dass die drv mit dem rückwirkenden betrag die krankenkasse, die bis jetzt bezahlt hat wg. krankheit, zurückzahlt. mehr ist da ja auch nicht.
freue mich über euer feedback, lg
Gespeichert
markuswalter
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 37

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 1



« Antworten #1 am: 23. August 2011, 19:59:54 »

Hallo,
der TH muss bei Gericht die Zusammenrechnung der beiden Renten beantragen oder Du zahlst freiwillig bzw. weisst nach das Du einen höheren Bedarf hast, d.h. ja die Renten werden unter beachtung einer eventuellen Unterhaltspflicht zusammengerechnet.

Von der rückwirkenden Rente der DRV wirst Du im normalfall nichts bekommen da dies erstmal mit der Krankenkasse "abrechent".

Am besten Du setzt dich dann mit Deinem TH in Verbindung.
Gespeichert
engelchen000
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 25. August 2011, 17:00:24 »

danke für deine antwort ! lg e
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1841 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz