MissTraut
weiß was
   
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« Antworten #1 am: 04. September 2008, 20:12:40 » |
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Hallo, nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind dem Gläubiger natürlich Arbeitgeber und Bankkonten bekannt. So musst Du damit rechnen, dass der Gläubiger auch entsprechende Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse erwirken wird, d.h. Pfändung beim Arbeitgeber, Kontopfändung.
Du solltest zum einen dafür sorgen, dass alles wichtige bezahlt ist und das restliche Geld vom Konto holen. Bunker es zu Hause in eine Kaffeedose oder wo auch immer, alles ist besser als es auf dem Konto zu lassen. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, die Kontosperrung aufheben zu lassen unter bestimmten Voraussetzungen, jedoch kann dies einige Tage dauern und in dieser Zeit fehlt Dir dann möglicherweise das Geld zum leben. Es wäre auch sicherlich nicht verkehrt, sich bei einer anderen Bank ein Guthabenkonto anzulegen und Dein Gehalt dorthin umzuleiten. Dein jetziges Konto ist es mit Dispo ? Ist das Dispo ausgereizt bzw. wird es in Anspruch genommen ?
Was Deinen Arbeitgeber anbelangt, warum da nicht mit offenen Karten spielen? Warum nicht Deine Situation schildern, warum nicht erwähnen, dass Du schon so lange dabei bist, Deine Schulden zurückzuzahlen ? Ich kann mir gut vorstellen, dass man mehr Verständnis für Dich aufbringen wird, als Du es vielleicht vermutest. Zum anderen: Was soll Dir jetzt passieren ? Du bist schwanger und dadurch genießt Du schon einen besonderen Schutz.
Der Weg den Du für Dich zur Bewältigung Deiner Schulden gewählt hast ist doch nun durchaus etwas, wofür man sich nicht schämen muss. Also Kopf hoch !!!
LG MissTraut
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