Hallo DennisK,
ThoFa hat Recht, deine Ex wird wenn du keinen Barunterhalt an ihr leistest oder leisten mußt nicht als Unterhaltspflichtige lt. §850 ZPO berücksichtigt. In diesem Fall finden nur deine zwei Kinder Berücksichtigung. So also Freibetrag lt. §850 ZPO € 1.359,99.
Zur Berechnung der Schmutzzulage und des Fahrgeldes solltest du deinen TH
schriftlich auf die Unanrechnungsfähigkeit dieser Zahlungen hinweisen, und sie direkt zu Unterlassung der Anrechnung auffordern.
Wie bereit erwähnt schriftlich per Einwurfeinschreibe!

Vieleicht solltest du dir überlegen wie du deine Pfändungsfreigrenze erhöhen kannst.
Es gibt da einige ganz legale Möglichkeiten, damit du auch in der Lage bist deinen Kindern die dich Besuchen (das nehme ich mal an) einen finanziellen Rahmen zu stecken (wie z.B die Teilnahme am sozialen Leben, Museenbesuche ect.).
Mit freundlichen Grüßen
Niederrheiner