Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:57:47 *
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Autor Thema: falls der Gerichtsvollzierher kommen sollte....!!!  (Gelesen 2454 mal)
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Master Jack
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« am: 27. März 2009, 16:32:16 »

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen die den Fall betreffen falls der Gerichtsvollzieher kommen sollte.

1. Ich zeichne ganz gerne und ganz gut und ich frage mich ob der GV meine Zeichnungen pfänden kann. Gibt es sowas wie einen Pfändungschutz für persönlichen Eigentum?

2. In meiner Wohnung hängen auch Gemälde die nicht nur mir, sondern auch meine Geschwistern gehören. Sie sind Erbstücke von meinem Opa der ebenfalls Maler war. Können diese gepfändet werden?

3. Ab und zu verkaufe ich Dinge über Ebay. Wird das genauer unter die Lupe genommen?

4. Kann mir der PC gepfändet werden?

5. Ich habe ein paar hochwertige Angeln. Sind diese in Gefahr?

tausend Dank,

Master Jack
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« Antworten #1 am: 27. März 2009, 17:01:31 »

1. Ich zeichne ganz gerne und ganz gut und ich frage mich ob der GV meine Zeichnungen pfänden kann. Gibt es sowas wie einen Pfändungschutz für persönlichen Eigentum?
Wenn er damit Gewinn erziehlt kann er pfänden.

2. In meiner Wohnung hängen auch Gemälde die nicht nur mir, sondern auch meine Geschwistern gehören. Sie sind Erbstücke von meinem Opa der ebenfalls Maler war. Können diese gepfändet werden?
Er kann nur dein Eigentum pfänden. Wenn Sachen in der Wohnung stehen die dir nicht gehören musst du es nachweisen.

3. Ab und zu verkaufe ich Dinge über Ebay. Wird das genauer unter die Lupe genommen?
??? Was meinst du???

4. Kann mir der PC gepfändet werden? sofern du ihn nicht für den Beruf gebrauchst, ja. Aber welcher Wert wird damit erziehlt??

5. Ich habe ein paar hochwertige Angeln. Sind diese in Gefahr?ja.

tausend Dank,


edit by paps; [ color ] richtig gesetzt
« Letzte Änderung: 27. März 2009, 19:46:25 von paps » Gespeichert
paps
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« Antworten #2 am: 27. März 2009, 19:45:38 »

Zeichnungen; aus meiner Sicht ein klares nein.
Es sei denn Sie haben bereits einen Namen als Künstler.

Zu den Gemälden:
Problematischer. In Vorbereitung auf den GV Termin sollten Sie geeignete Eigentumsnachweise bereithalten.
Ansonsten gilt der Anschein und ihre Geschwister müßten die Herausgabe einklagen.
Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass die Bilder nicht nur einen persönlichen, sondern auch einen künstlerischen  Wert haben.

ebay
Die Einnahmen aus den Verkäufen sind als Einnahmen bei der EV anzugeben.
Gelegenheitsverkäufe persönlicher Sachen von geringem Wert lösen aber keinen Pfändungsanspruch aus, wenn die Sachen ansich unpfändbar sind.

4+5 siehe Inkassomitarbeiterin
« Letzte Änderung: 27. März 2009, 19:47:11 von paps » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 28. März 2009, 08:58:29 »

Danke für die Antworten,

@ inkassomitarbeiterin: ab und zu verkaufe chi Bücher über Ebay die nicht viel einbringen. Werden  z. B. meine Transkationen bei Ebay durchleuchtet?

Was passiert mit meinem Konto?
In wie weit werden meine Kontobewegungen in der Vergangenheit untersucht?

Gruß, und danke für die Hilfe,

Master Jack
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« Antworten #4 am: 28. März 2009, 12:13:54 »


im allgemeinen passiert beim  Gerichtsvollzieherbesuch in einer Otto-Normal-Wohnung überhaupt nichts.  Gewöhnlicher Hausrat ist unpfändbar. Darüber hiaus lohnt es wirtschaftlich nicht, Gebrauchsgegenstände zu pfänden. Zeichnungen, Bilder oder Gemälde aus Hobby werden nicht gepfändet. Der Gerichtsvollzieher wird auch keine ebay Konten durchleuchten, genauso wenig wie die Mülltonnen oder den Inhalt der Waschmaschine.  Das betrifft auch die Kontobewegungen.

Der gute Mann (bei Frauen in diesem Beruf sieht es leider anders aus) wird sich i.d.R. kurz umsehen, fragen ob bezahlt werden kann, ggf. noch weitere Fragen stellen, dann sein Protokoll anfertigen und wieder gehen.

Es besteht zunächst keine Auskunftspflicht! Weder über Konnte, noch über Einkünfte, Vermögen usw. 

Meist folgt dann eine Ladung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.  Der sofortigen Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung an Ort und Stelle kann man widersprechen.

In diesem Termin sind dann Angaben zu Vermögen, Konten, Einkünften usw. entsprechend dem Vordruck zu machen.

Also bloss nicht zu sehr irre machen lassen wegen einem ollen Gerichtsvollzieherbesuch, der doch nur noch Makulatur im System er Zwangsvollstreckung . Und wenn der wirklich die Gemälde pfänden will, na dann lassen Sie dem guten Mann doch seine Freude, dadurch wird die Sammlung erst richtig wertvoll! Ich hab selbst einige solcher "Werke" an der Wand, die erst durch den Kuckkuck so richtig interessant wurden.

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. März 2009, 12:13:54 »



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nicky
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« Antworten #5 am: 10. Mai 2009, 21:43:27 »


...genauso wenig wie die Mülltonnen oder den Inhalt der Waschmaschine....

Weil hier von der Waschmaschine die Rede ist, habe ich eine Frage hierzu: Kann der Gerichtsvollzieher in einem Haushalt, der von mir alleine unterhalten wird, Waschmaschine bzw. Trockner pfänden? Hab da was im Netz entdeckt:
   
         Waschmaschine: nicht pfändbar, wenn kleine Kinder im Haushalt leben, bei Alleinstehenden pfändbar.

Das würde ja bei mir zutreffen als Alleinstehende.  dntknw Meine Waschmaschine ist 5 Jahre alt, mein Trockner auch.

Freue mich auf Eure Antwort.

Gruß nicky
« Letzte Änderung: 10. Mai 2009, 21:45:42 von nicky » Gespeichert

Schönen Gruß
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« Antworten #6 am: 11. Mai 2009, 00:45:51 »

gewöhnlicher Hausrat wird nicht gepfändet. Man sollte sich deshalb wirklich nicht zu viel en Kopfzerbrechen.


 

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schuldenberatung
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« Antworten #7 am: 26. Mai 2009, 09:54:42 »

Hallo,

auf der folgenden Seite können Sie ein paar wichtige Verhaltensregeln über den Besuch eines Gerichtsvollziehers lesen: http://www.testlabor.eu/ueberuns/03c1989c14000081e/03c1989c14001442f.html

Sehr interessant und wissenswert.

Gruß
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« Antworten #8 am: 26. Mai 2009, 17:25:55 »

Info`s gibt es auch bei PWN 
« Letzte Änderung: 26. Mai 2009, 17:29:05 von paps » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 07. Juni 2009, 14:47:18 »

Hallo

wie schaut es mit einem Erbstück aus? Wir haben ein 2 Halb jährigen LCD TV geerbt. Das heißt die Geschwister haben entschieden ,als unser TV kaputt ging das wir den LCD bekommen.
Der LCD hat neu vor 2 halb jahren um die 800 Euro gekostet.

Ist dieser Pfändbar? da wir sonst kein TV mehr haben.

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« Antworten #10 am: 07. Juni 2009, 16:38:26 »


Ist dieser Pfändbar? da wir sonst kein TV mehr haben.



Hallo BlackRose,

wenn der GV der Meinung sein sollte, dass es ein gebrauchtes Röhrengerät ebenso tut wie das LCD-Gerät, wird er wohl pfänden. Ob er dies in Eurem Fall tatsächlich macht wird hier niemand beantworten können.

Gruß
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« Antworten #11 am: 07. Juni 2009, 19:00:19 »

Wenn das gute Stück vor 2 1/2 Jahren 800,- Neupreis hatte, dürfte die Verbringung, Aufbewahrung und Verwertung den zu erzielenden Preis bei weitem übersteigen.
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« Antworten #12 am: 08. Juni 2009, 07:20:32 »

Wenn das gute Stück vor 2 1/2 Jahren 800,- Neupreis hatte, dürfte die Verbringung, Aufbewahrung und Verwertung den zu erzielenden Preis bei weitem übersteigen.


Das heißt nun auf gut Deutsch?
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« Antworten #13 am: 08. Juni 2009, 09:21:29 »

das die Wahrscheinlichkiet extrem gering ist das was gepfändet wird. Am liebsten ist denen Bargeld, leicht zu transportieren und der Wert steht eindeutig fest. Gepfändete Gegenstände müssen eingelagert, gechätzt und verkauft werden. Dazu haben die wenigsten "Lust". Außer vielleicht bei kleinen hochwertigen Dingen wie z.B. Schmuck.
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