Guten Abend,
das Gesamte Verfahren dauert 6 Jahre ab Eröffnung.
- Das eigentliche Insolvenzverfahren (ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung)
- Die anschließende Wohlverhaltensperiode. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens per Gerichtsbeschluss.
Ergo: Insolvenzverfahren + WVP = 6 Jahre!
Während der Wohlverhaltensperiode (WVP) geht die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen wieder an Sie über. D. h. sie können problemlos Vermögen bilden, Steuererstattungen verbleiben bei Ihnen und sie müssen sich lediglich an die Obliegenheiten nach § 295 Inso halten.
Vieles ist also einfacher als im eröffneten Verfahren.
Wenn alles Komplett ist, erhalten Sie nun in der nächsten Zeit einen Eröffnungsbeschluss des Gerichtes über Ihr Insolvenzverfahren. Nachzulesen auch im Internet unter
www.insolvenbekanntmachungen.deIn diesem Beschluss wird Ihnen Ihr Insolvenzverwalter/Treuhänder genannt. Dieser wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen um einige Details zu klären (Kommt idr. auch einmal zu Besuch zu IHnen). Ab dem Tag der Insolvenzeröffnung wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens an den IV/TH abgeführt.
Ich rate Ihnen, sich selbst nochmal über den genauen Ablauf des Verfahrens sowie Ihre Rechte und Pflichten zu informieren in ihrem eigenen Interesse. Ansonsten stehen wir Ihnen hier im Forum natürlich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Gruß
Fallera