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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:58:39 *
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Autor Thema: frage zum ablauf  (Gelesen 294 mal)
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Momo72
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« am: 29. März 2011, 18:14:07 »

hallo ihr lieben
ich habe noch eine frage zum ablauf des IV. ich habe ja hier ein wenig rumgelesen im forum und mehrmals bin ich auf die aussage gestoßen man solle mit diesem oder jedem warten bis das IV abgeschlossen ist und man in der wohlverhaltensphase ist. ich dachte immer das IV würd 6 jahre dauern.. kommt dann nochmal diese phase hinterher? ich bin jetzt ehrlich gesagt ziemlich verwirrt. ich hab auch hier schon den ablauf des verfahrens im forum durchgelesen (die seite dazu) aber diese wohlverhaltensphase wurde dort gar nicht erwähnt.
ich hoffe ihr haltet mich nicht für ganz dumm  rougi
unsere anwältin hat den antrag beim gericht eingereicht, der ist allerdings zurückgekommen weil irgendwas gefehlt hat. wir haben das der anwältin zugeschickt und sie kümmert sich jetzt nochmal drum. wenn jetzt alles vollständig ist, was wird dann passieren? irgendwie hab ich keine ahnung was da jetzt auf uns zukommt undecided
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Fallera
Moderator
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Danke
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« Antworten #1 am: 29. März 2011, 19:59:42 »

Guten Abend,

das Gesamte Verfahren dauert 6 Jahre ab Eröffnung.

- Das eigentliche Insolvenzverfahren (ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung)
- Die anschließende Wohlverhaltensperiode. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens per Gerichtsbeschluss.

Ergo: Insolvenzverfahren + WVP = 6 Jahre!

Während der Wohlverhaltensperiode (WVP) geht die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen wieder an Sie über. D. h. sie können problemlos Vermögen bilden, Steuererstattungen verbleiben bei Ihnen und sie müssen sich lediglich an die Obliegenheiten nach § 295 Inso halten.
Vieles ist also einfacher als im eröffneten Verfahren.

Wenn alles Komplett ist, erhalten Sie nun in der nächsten Zeit einen Eröffnungsbeschluss des Gerichtes über Ihr Insolvenzverfahren. Nachzulesen auch im Internet unter www.insolvenbekanntmachungen.de
In diesem Beschluss wird Ihnen Ihr Insolvenzverwalter/Treuhänder genannt. Dieser wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen um einige Details zu klären (Kommt idr. auch einmal zu Besuch zu IHnen). Ab dem Tag der Insolvenzeröffnung wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens an den IV/TH abgeführt.

Ich rate Ihnen, sich selbst nochmal über den genauen Ablauf des Verfahrens sowie Ihre Rechte und Pflichten zu informieren in ihrem eigenen Interesse. Ansonsten stehen wir Ihnen hier im Forum natürlich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gruß

Fallera
« Letzte Änderung: 29. März 2011, 20:01:34 von Fallera » Gespeichert

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Kurt Cobain
Momo72
Jungspund
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« Antworten #2 am: 30. März 2011, 20:04:37 »

ok vielen dank! jetzt hab ich ´s verstanden  thumbup
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