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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:02:33 *
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willhierraus
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« am: 26. April 2009, 18:45:03 »

Hallo,

will mich gar nicht lange ueber meine emotionale, psychische situation auslassen. jeder der selbst betroffen ist, weis was man durchmacht!!!
daher hier gleich die fakten:

mein zukuenftiger exmann und ich hatten 5 jahre lang zusammen eine gbr.
mein mann war fuer diese 'zustaendig', ich bekam zwei kinder, war mutter und hausfrau, und sprang ab und zu als aushilfe ein.
saemtliche buchhaltung etc lief ueber ein steuerbuero.
wir lebten normal, nicht auf grossem fuss, allerdings auch nicht mit sonderlichen einschraenkungen.
die ersten zwei jahre liefen auch sehr gut, leider wurden keine ruecklagen gebildet. dann fing das geschaeft an schlecht zu laufen, sagt mein ex-mann.

nun haben wir uns getrennt.
Ich habe ca. 350.000 Euro Schulden von der gbr uebernehmen muessen(250,000 finanzamt, der rest ca. 30 verschiedene glaeubiger).
Mein mann lebt im ausland, wo genau weis keiner.

werde insolvenz beantragen, hier nun meine fragen:

1. habe zwei kinder und eine alleinstehende zu 100% behinderte mutter. bin fuer diese ebenfalls unterhaltspflichtig, da nur sehr kleine
     erwerbunfaehigkeitsrente. werde vorraussichtlich im september wieder anfangen zu arbeiten?
     wie hoch ist dann mein freibetrag?
     
2. das geburtshaus meiner mutter, in welchem sie immer noch wohnt, hat sie irgendwann einmal auf mich ueberschrieben.
     es ist ein sehr altes haus, wert um die 50000 euro, aber meine mutter hat ein leben lang vor ihrer krankheit dafuer geschuftet.
     kann man uns das wegnehmen?
    meine mutter ueberlebt das nicht, und ich wahrscheinlich dann auch nicht mehr..

weis nicht mehr weiter.
hier steht zwar immer, das es auch ein leben nach der insolvenz gibt, aber im augenblick seh ich kein licht am ende des tunnels.

weis jemand rat bzw. kennt jemand faelle, in denen gerichte zugunsten des schuldners geurteilt haben???

danke fuer die antwort


xxx


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paps
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Danke
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« Antworten #1 am: 26. April 2009, 23:04:09 »

 Welcome

zu1.) 2 unterhaltsberechtigte Kinder und auf Antrag auch die Mutter ( wenn nicht per Beschluß bereits Unterhalt gezahlt wird)
           Ergibt einen Pfändungsfreibetrag von 1770,-

zu2.) was heisst überschrieben? Wer steht wie im Grundbuch und sind Belastungen eingetragen?
           Wie schätzen Sie den möglichen Verkaufspreis für das Haus?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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