Hallo

brauche nochmal Hilfe von eurer Seite. Ich hatte mit Hilfe der Schuldnerberatung einen außergerichtlichen Bereinugungsplan angestrebt, was nicht funktionierte da zwei Gläubiger nicht mit spielen wollten. Also haben wir beim Insolvenzgericht das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren beantragt.
In der Zeit wo das beantragt war hat einer der beiden Gläubiger die EV von mir verlangt (welche ich auch abgegeben habe).
Mittlerweile hat das Gericht angefragt ob die zwei Nein Stimmen ersetzt werden sollen. Das habe ich natürlich angenommen. Nun meine Frage was passiert mit den ersetzten Stimmen? Sind die jetzt trotzdem in dem Plan mit drin und werden mit meiner Rate beglichen? Kann ich zum Beispiel verlangen das der eine Gläubiger dann die EV zurück zieht? Können die innerhalb dfes Plans weiter vollstrecken und sich in der Schufa eintragen lassen??
Ein Gläubiger ist z.B. ein Stromanbieter (hat aber bei Gericht jetzt dem Plan zugestimmt) da hatte ich damals den Vertag unterschrieben und meinen Mann mit angegeben. Dann kam letztes Jahr ein Mahnbescheid von denen an meinen Mann. Leider haben wir nicht richtig überlegt und mein Mann hat keinen Widerspruch eingelegt (da wir halt dachten das die ja das Geld zu bekommen haben). Später habe ich da angerufen zwecks Einigung und gefragt wie sie meinen Mann belangen könnten wo ich doch den Vertrag unterschrieben habe. Darauf antwortete man mir das dies halt unsere Schuld wäre. Nun sind die ja aber in meinem Plan mit drin können die jetzt trotzdem noch meinen Mann belangen? Wenn ja kann ich da im nachhinein noch irgendwie agieren da ich ja in dem Sinne der Vertragsnehmer war??
Das war jetzt ein bisschen viel aufeinmal.Aber alles was mir auf dem herzen liegt mußte jetzt raus. Ich hoffe ihr könnt mir auch diesmal weiterhelfen.

Ganz liebe Grüße