Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:03:03 *
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Autor Thema: gerichtskosten brauch dringend einen rat  (Gelesen 985 mal)
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tony36
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« am: 01. Januar 2010, 20:08:29 »

hallo bin neu hier habe ein kleines problem ... bin rechtskräftig verurteit wegen eine damaligen straftat ist etwa 6 jahre her bin harz 4 empfänger  und habe nach meiner verurteilung gleich eine rechnung von ca 7700 euro  gerichtskosten   bekommen von denen ich bis heute keinen cent bezahlen konnte  nun bin ich verheiratet und habe 2 kinder würde eine privat insolvenz mir weiter helfen da ich diesen betrag niemals bezahlen kann oder hat einer einen rat für mich ? was kann ich tuhn um davon loszukommen
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« Antworten #1 am: 01. Januar 2010, 22:45:11 »

Hallo,

handelt es sich "nur" um die Gerichtskosten oder ist in dem Betrag auch eine Geldstrafe enthalten?

MfG

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tony36
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« Antworten #2 am: 01. Januar 2010, 23:42:47 »

nein nur  gerichtskosten  keine geldstrafe oder sonst der gleichen sie wollen 1 mal im jahr immer  ein bescheid sehen ob sich an meiner lage etwas geandert hat es kommt kein zins zu . doch ich weiss ich werde den betrag nie in der lage sein zu zahlen !
« Letzte Änderung: 01. Januar 2010, 23:48:35 von tony36 » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 03. Januar 2010, 12:14:21 »

keiner da der mir  bitte einen  rat gibt
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« Antworten #4 am: 03. Januar 2010, 16:02:16 »

Hallo,

dann kann Ihnen eine private Insolvenz durchaus weiterhelfen. Sie sollten mal einen Termin bei einer öffentlichen Schuldnerberatung machen. Lassen Sie sich nicht mit dem Argument abwimmeln, dass die Forderung eine unerlaubte HAndlung sei und damit nicht restschuldbefreiungswürdig. Diese Sichtweise wird die öffentliche Schuldnerberatung bestimmt haben.

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. Januar 2010, 16:02:16 »



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« Antworten #5 am: 03. Januar 2010, 17:38:43 »

genau das hat man mir gesagt das eine privat insolvens  nichts bringt da es gerichtskosten sind  !! wiso hat man mir so etwas gesagt damals ?? dsan wäre ich heute fast schuldenfrei ...  bitte wie soll ich vor gehen  bitte um antwort ? danke im voraus 
« Letzte Änderung: 03. Januar 2010, 17:46:16 von tony36 » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 03. Januar 2010, 17:46:45 »

wiso hat man mir so etwas gesagt damals ??

- weil es im Insolvenzrecht viel Raum für Interpretationen  und so manche weißen Flecke auf der Landkarte zur RSB gibt.
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tony36
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« Antworten #7 am: 03. Januar 2010, 17:51:16 »

entschuldigung was heisst rsb ? wie gehe ich jetzt vor bitte habe  null ahnung  kann ich auch rückwirkend insolvenz beantragen da ich schon sehr sehr lange mittellos bin also hartz 4 beziehe 
« Letzte Änderung: 03. Januar 2010, 17:54:40 von tony36 » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 03. Januar 2010, 18:12:02 »

"kann ich auch rückwirkend insolvenz beantragen"

nein, das geht nicht.
RSB = Restschuldbefreiung.
Lassen Sie nochmals prüfen (bspw. örtliche Schuldnerberatung) ob diese Gerichtskosten RSB-fähig sind und ob nicht irgendwelche Versagungsgründe gem. § 290 InsO bestehen. Es könnte ja sein, dass damals Grund zur Annahme bestand, dass ein solcher Versagungsgrund vorliegt.






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« Antworten #9 am: 03. Januar 2010, 18:21:09 »

irgendwelche Versagungsgründe gem. § 290 InsO bestehen. Es könnte ja sein, dass damals Grund zur Annahme bestand, dass ein solcher Versagungsgrund vorliegt.???  was ist dammit gemeint ?? was würde das dan heissen für mich wen versgungsgründe bestehen  ?



es wurde nie irgend etwas überprüft nichts schrifliches vorgelegt habe keine  private insolvenz beantragt  sie meinte nur das es nichts bringen würde und somit bin ich dan wieder gegangen und sonst nichts  !

 
« Letzte Änderung: 03. Januar 2010, 18:37:43 von tony36 » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 03. Januar 2010, 18:26:28 »

einfach mal lesen und prüfen, ob einer der Punkte zutreffen könnte:

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html


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« Antworten #11 am: 03. Januar 2010, 19:42:21 »

nein hatte niemals irgendwelche beträge oder der gleichen .. wie gesagt es wurde nie etwas überprüft und irgendwelche anträge gestellt alles ist nur mündlich geschehene. noch eine frage  bitte ..kann meine frau ein auto besitzen zb ein vw polo gebrauchtwagen doch die versicherung würde auf mich laufen oder können die ihr wagen pfänden  weil ich schulden habe die schulden habe ich vor meiner ehe gehabt  ??? sind den gerichtskosten rsb  ?? nochmals  danke im voraus
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« Antworten #12 am: 03. Januar 2010, 22:44:48 »

Ja. die Frau kann ein Auto als Eigentümer besitzen, für den Sie die Versicherung bezahlen.

Die Gerichtskosten unterliegen im Allgemeinen der Restschuldberfreiung im Insolvenzverfahren.
Allerdings könnte es ja Gründe geben, die dagegen sprechen.
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« Antworten #13 am: 04. Januar 2010, 01:07:27 »

einfach mal lesen und prüfen, ob einer der Punkte zutreffen könnte:

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html





entschuldigung verstehe ich das jetzt richtig ..??? bin rechtskräftig verurteilt worden wegen einer straftat und noch in der haft habe ich  eine rechnung von 7700 bekomen das ich das gericht bezahlen soll das mich verurteilt hat   also wen ich das jetzt richtig gelesen habe gibt es für mich keine RSB da ich wegen eiener straftat verurteilt worden bin  oder kommt es darauf an wegen was man verurteilt worden ist  ???  das ist alles sehr kompliziert  mfg  bitte um antwort  danke im voraus
« Letzte Änderung: 04. Januar 2010, 01:20:35 von tony36 » Gespeichert
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« Antworten #14 am: 04. Januar 2010, 19:25:43 »

"...wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist,"

§ 283 Bankrott...§ 283c Gläubigerbegünstigung
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