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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:03:15 *
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Autor Thema: gerichtsvollzieher!!!was kommt eigentlich jetzt???  (Gelesen 669 mal)
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martin123
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« am: 08. Januar 2008, 19:17:55 »

Wollte wisse was auf mich zukommtder gerichtsvollzieher hat mir nen termin zu Abgabe der eidesstaatlichen Versicherrung gemacht da ich nicht weis was jetzt passiert wollte ich gerne mal wissen ob jemand weis was jetzt auf mich zukommt!
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paps
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« Antworten #1 am: 08. Januar 2008, 20:25:12 »

links neben dem Forum sollten Sie eine Übersicht über die Hauptinhalte von PWN sehen.
Dort finden Sie umfangreiche Informationen.
Auch diese hier, zum Thema Gerichtsvollzieher. wink

Sollten nach dem Lesen noch Fragen offen sein, werden wir gerne weiter helfen. thumbup
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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martin123
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« Antworten #2 am: 08. Januar 2008, 20:41:41 »

es geht mir eigentlich darum der gerichtsvollzieher war ja bei mir zuhause und hatt nichts pfändbares gefunden!!!muss ich damit rechnen das ich aus meiner wohnung fliege(habs zumindest mal gehört)bin leider harz 4 empfänger wenn so wie ichs verstanden habe alles einbeziehen was ich bekomme wie soll ich strom usw bezahlen???hab so gerade mal 330 euro davon gehen monatlich 50 euro strom 50 euro arbeitsamt 40 euro telefon und internet ab 50 euro schulden an d2 ab der rest hab ich zum leben übrig wie wird das weiter verrechnet oder werden die mir ein betrag noch nennen den ich monatlich zahlen muss???(demnächst kommt auch hinzu das ich unterhalt zahlen muss da ich vor kurzem papa wurde)wie geht es weiter oder welche alternative habe ich???
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martin123
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« Antworten #3 am: 08. Januar 2008, 20:43:39 »

achja bei dem betrag handelt es sich um ca 800 euro
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paps
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« Antworten #4 am: 08. Januar 2008, 20:52:27 »

Also offene Forderungen von 800,- Euro?
Da war die Ursprungsforderung  doch wesentlich geringer.
Wie setzt sich die jetzige Forderung zusammen? Ev. sind Gebühren und Zinsen nicht korrekt.

Da der GV ihre Zahlungsunfähigeit festgestellt hat. Passiert von diesem Gläubiger nun nichts mehr.

Andere Gläubiger könnten natürlich weiter attackieren. Dann sollten Sie auf die abgegebene EV und die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit verweisen.

Handelt es sich nur um  den einen Gläubiger, sollte Stundung ausgehandelt werden.
Anschließend könnte mit einer Verhandlung begonnen werden, die Forderung durch eine Einmalzahlung im Bereich 10-20% / oder Höhe der Ursprungsforderung ganz vom Tisch zu bekommen.
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« Antworten #4 am: 08. Januar 2008, 20:52:27 »



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martin123
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« Antworten #5 am: 08. Januar 2008, 20:58:45 »

ja ist nur der eine alle anderen zahle ich ja schon ab (wo ich mich einigen konnte (vom arbeitsamt und D2)naja damals war ich halt so blöd und ignorierte einen betrag von ca 200 euro.
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