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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:03:37 *
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Autor Thema: gewerbesteuer  (Gelesen 315 mal)
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klondike
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Danke
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« am: 07. September 2011, 22:54:19 »

lieb leute!mein sohn hatte ein gewerbe ,das er aufgegeben hat ,da er antrag auf ereoeffnung derpi gemacht hat,da er zur zeit nur eineneur job hat ,kanner weder die steuer noch die gewerbeabmeldung in hoehe von  eur zahlen,nun droht ihm die stadt ,obwohl er den sachverhalt bereits mehrfach dar gelegt hat ,mit beugehaft ,er sollte sich das geld leihen ,was er in der inso ja nicht darf ,die stadt besteht weiterhin auf zahlung,was koennen wir tun,der ra der die inso macht sagt ,das das bezahlt werden muss ,weil der staat dahinter steht,meines wissen ist das fiskus privileg bereits abgeschafft worden,waer schoen wenn uns einer raten koennte ,was wir tun sollen,danke
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Insoman
Moderator
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Beiträge: 564

Danke
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« Antworten #1 am: 07. September 2011, 23:08:56 »


Beugehaft für nicht entrichtete Steuern gibt es nicht...
Beugehaft ist als Zwangsmittel nur denkbar bei der Nichtabgabe von Erklärungen bzw. der Uneinbringlichkeit von Geldbußen..

Gewerbe-Steuerschulden sind Insolvenzforderungen und fallen unter die Restschuldbefreiung..

Zitat
der ra der die inso macht sagt ,das das bezahlt werden muss ,weil der staat dahinter steht,

3 Möglichkeiten:

1) Sie haben da was falsch verstanden
2) Sie haben nicht den ganzen Sachverhalt geschildert
3) Ihr RA hat keine Ahnung

Meine Vermutung: Punkt 2)

verbessern Sie mich bitte, wenn ich mich irre...  whistle
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
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