Beugehaft für nicht entrichtete Steuern gibt es nicht...
Beugehaft ist als Zwangsmittel nur denkbar bei der Nichtabgabe von Erklärungen bzw. der Uneinbringlichkeit von Geldbußen..
Gewerbe-Steuerschulden sind Insolvenzforderungen und fallen unter die Restschuldbefreiung..
der ra der die inso macht sagt ,das das bezahlt werden muss ,weil der staat dahinter steht,
3 Möglichkeiten:
1) Sie haben da was falsch verstanden
2) Sie haben nicht den ganzen Sachverhalt geschildert
3) Ihr RA hat keine Ahnung
Meine Vermutung: Punkt 2)
verbessern Sie mich bitte, wenn ich mich irre...
