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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 01:53:22 *
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Autor Thema: gibt kein neues konto  (Gelesen 1044 mal)
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nuki
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« am: 08. Dezember 2006, 03:24:36 »

Nachdem mein Konto gepfändet wurde, das ich für selbstständige Tätigkeit brauchte, bekam ich mehrfach den Rat, ein neues aufzumachen auf Guthabenbasis.

Keine Bank ist bereit, einem Mini-Selbstständigen in dieser Situation ein Konto zu eröffnen.
Das \"Recht auf Konto für jeden\" ist eine freiwillige Aktion der Banken und wird nur Arbeitnehmern und Beziehern sonstigen regelmäßigen Einkommens eingeräumt, NICHT JEDOCH SELBSTSTÄNDIGEN!

Gruß Nuki
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paps
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« Antworten #1 am: 08. Dezember 2006, 17:14:21 »

So ist es leider hunterfach in Deutschland.
Und trotzdem haben die Bankvorstände in einer entsprechenden Anhörung vor wenigen Tagen beteuert, dass es nur Einzelfälle wären ;-(

Eventuell können Sie sich noch an die ZKA mit einer Beschwerde richten.
Es muß aber gesichert sein, dass durch geregelte Zahlungseingänge zumindest die Kontoführungskosten gedeckt sind.[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
nuki
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« Antworten #2 am: 08. Dezember 2006, 22:33:24 »

Hallo,

was ist die ZKA?

Vielleicht wär es ja noch einen Versuch wert. Mit Kontopfändung und EV gibts eh nie wieder einen Job.

Einzige Idee wär sonst noch Stricke mit Schlaufe an verzweifelte Selbstständige zu verkaufen.

Gruß Nuki
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paps
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« Antworten #3 am: 08. Dezember 2006, 23:00:38 »

ZKA = Zentraler Kreditausschuß
Die angehörigen Mitglieder:
· Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Bonn,
· Bundesverband Deutscher Banken e.V., Berlin,
· Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin,
· Deutscher Sparkassen und Giroverband e.V., Berlin-Bonn,
· Verband Deutscher Hypothekenbanken e.V., Berlin

Haben 1995 die Selbstverpflichtung zum Girokonto für jedermann aufgenommen. Die folgenden Inhalt hat:

\"Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerunsgruppen führen, halten für jede/n Bürgerin/Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit. Der
Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und auszahlungen und zur Teilnahme am Überweisungsverkehr. Überziehungen braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen. Jedem Institut ist es freigestellt, darüber hinausgehende Bankdienstleistungen anzubieten.
Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Eintragungen bei der Schufa, die auf
schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern.
Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen.
Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer  Kontoverbindung insbesondere, wenn
· der Kunde die Leistungen des Kreditinstituts mißbraucht, insbesondere für
gesetzwidrige Transaktionen, z.B. Betrug, Geldwäsche u.ä.;
· der Kunde Falschangaben macht oder Kunden und Mitarbeiter grob belästigt oder
gefährdet;
· die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
nicht gegeben ist, weil z.B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger
blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird;
· nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung
vereinbarten üblichen Entgelte erhält;
· der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.\"[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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