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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:03:49 *
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Autor Thema: gläubiger kann sich wohl nicht entscheiden  (Gelesen 436 mal)
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nirvanna
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« am: 05. Dezember 2008, 16:13:36 »

zuerst mal kurz die vorgeschichte:

dem gläubiger wurde die wirtschaftliche lage geschildert und ein vergleichsangebot unterbreitet. die antwort darauf war, dass der gläubiger auf xxx,xx euro verzichtet (das ist die gesamte forederung)... nach ca. einem monat kommt ein weiteres schreiben vom gläubiger, wo eine auffoderung zu vollständigen schuldsumme  verlangt anderen falls zwangsmassnahmen angedroht wird.

als erstes habe natürlich um klärung der sachlage gebeten, mit hinweis auf das schreiben mit dem verzicht auf die forderung.

meine frage jedoch: kann der gläubiger denn so einfach mal auf die forderung verzichten, dann aber doch diese wieder zu verlangen???
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paps
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« Antworten #1 am: 05. Dezember 2008, 19:36:45 »

Entweder haben Sie das erste Schreiben falsch interpretiert oder dem Gläubiger ist gerade mal so.

Sollte im ersten Schreiben ein Verzicht gestanden haben, wäre zu prüfen, ob der Betrag inclusive  aller Kosten ist.
Wenn nämlich der Gläubiger auf seine Forderung verzichtet, so lese ich das, dann bleiben ja immer noch die Kosten.

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nirvanna
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« Antworten #2 am: 05. Dezember 2008, 19:48:34 »

wortwörtlich steht im schreiben vom gläubiger

"forderung in höhe von  XXX,XX euro

wir versichern ihnen, dass nach eingang des betrages in höhe von 0,00 euro bis zum XX.XX.XX ihre oben bezeichnete schuld bazahlt ist. somit verzichten wir auf XXX,XX euro"

beide XX-beträge sind gleich, somit ergibt sich für mich ein vergleich ohne zahlung bzw. verzicht des gläubigers...
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« Antworten #3 am: 05. Dezember 2008, 20:22:09 »

Gut dann gibt es jetzt 2 Möglichkeiten.

Sie teilen dem GL mit, dass er mit Schreiben vom... auf seine Forderung verzichtet hat.
Und bitte um eine Erledigterklärung, da Sie den geforderten Betrag von 0,00 Euro technisch nicht anweisen können.

Allerdings wird das  aus meiner Sicht auf einen Rechtsstreit wegen erkennbarem Irrtum hinauslaufen (auch Menschen in Buchhaltungen machen Fehler)

Zweite Möglichkeit, Sie warten ab, wie sich der GL auf Ihr Schreiben bezüglich der Klärung verhält.
Und wir sehen dann weiter.

Ich persönlich würde zum 2 tendieren, da Sie ja bereits die Anfrage abgesendet haben.
Beim Ersten Fall wird der Gläubiger das selbe von Ihnen denken, was Sie derzeit vom Gläubiger denken.
"Hat der keinen Plan was er tut?"
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