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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:04:00 *
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Autor Thema: gmbh insolvenz  (Gelesen 1149 mal)
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leon8000
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« am: 20. März 2007, 12:06:40 »

Habe gestern für meine GmbH Insolvenz anmelden müssen. Es steckt jeder Cent Alterversorgung etc. drin, aber ich kann nicht mehr.
Ist es sinnvoll im gleichen Zuge die Privatinsolvenz anzumelden? Habe bereits einen Job als Angestellte angeboten bekommen, mein Mann verdient, habe einen unterhaltspflichtigen Sohn.

Nachdem ich mit Arbeitnehmerbeiträgen bei der Krankenkasse im Rückstand bin, komme ich um ein Strafverfahren rum, wenn ich jemaden finde, der zumindest diese bezahlt. Wir reden hier von ca. 7.000,00 Euro AN Beiträgen.

Weiß jemand, wie es jetzt weitergeht. Kommt der Insolvenzverwalter ins Büro ohne Anmeldung oder wie läuft das ab?

Vielen Dank für eine Info.


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paps
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« Antworten #1 am: 20. März 2007, 19:09:23 »

siehe Antwort unter Verbraucherinsolvenz.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
simmo
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« Antworten #2 am: 22. März 2007, 08:16:54 »

Mit der KK Stundung oder Abzahlung vereinbaren und im 1. Brief auf Insolvenzanmeldung d. GmbH hinweisen. \"Möchte Stundung / Abzahlung vereinbaren....\"

Insolvenz (GmbH) wird nur eröffnet, wenn zumindest Verfahrenskosten vorliegen. Sonst wirds abgelehnt. Keine Panik, der Insolvenzverwalter schreibt Dich an. Kommt nicht ins Büro. An Insolvenzgeld denken. Jobcenter zahlt bis zu 3 Monate volle Gehälter, wenn diese nicht gezahlt wurden... Antrag stellen, wird nur gezahlt, wenn Onsolvenz eröffnet wird.

have fun

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leon8000
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« Antworten #3 am: 26. März 2007, 12:31:09 »

Danke für die Antwort. Leider hat die KK selbst die Insolvenz beantragt, den Stundungsantrag hatte ich bereits gestellt
mit dem Hinweis, dass ich einen Käufer hätte, aber nur, wenn
sie nicht Insolvenz beantragen. Die Antwort war: Das ist uns egal,
der Käufer ist dann abgesprungen, obwohl ich durch Verkauf den
Großteil der rückständigen Beiträge hätte bezahlen können.
Schöne Grüße
pro
P. S. Der Clou ist, dass die mich acht Monate vergessen hatten und erst auf mich aufmerksam wurden, als ich einen großen Teil der Rückstände überwiesen habe.[addsig]
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ThoFa
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WWW
« Antworten #4 am: 26. März 2007, 16:03:12 »

Hallo,

für die GmbH kann man keinen Stundungsantrag stellen. Die Insolvenz einer GmbH wird nur eröffnet, wenn die Verfahrenskosten voraussichtlich gedeckt sind oder aber der betreibende Gläubiger diese Kosten vorstreckt.

MfG

ThoFa[addsig]
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. März 2007, 16:03:12 »



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