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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:04:06 *
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Autor Thema: grosses Schweigen des Insolvenzverwalters  (Gelesen 987 mal)
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wackeldackel
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« am: 14. Juni 2011, 08:03:23 »

Hallo Leute,

ich hatte 10/2011 mein Insolvenzverfahren beantragt und es wurde zwei Monate später eröffnet.

Mein Insolvenzverwalter ist ein merkwürdiger Zeitgenosse. Er war kurz bei mir, erklärte mir wie ich den Antrag auszufüllen hätte, das wars und seither das grosse Schweigen. Er klärt mich in keinster Weise über irgend etwas auf. Ich bin hier völlig im Unklaren. Ich hatte ihn z.B.: 3x wegen meiner PKV angeschrieben, da ich dort wichtige Tarife ändern musste. Er antwortete nicht. Erst als ich ihn mitteilte, dass ich mich an das Insolvenzgericht wenden würde, bekam ich eine knappe mail: ich solle jegliche Form von Drohungen unterlassen, er hätte mehrere Mandanten und könne daher nicht alles tagesnah bearbeiten. shocked

Ich weiss nun überhaupt nicht, ob ich schon in der Wohlverhaltensphase bin oder nicht.

Wie war denn das bei euch? Waren eure IV auch so zugeknöpft? Ich weiss gar nicht, wie ich mit dem umgehen soll. Ich weiss auch nicht, wie so ein Insolvenzverfahren abläuft. Dachte er klärt mich darüber etwas auf oder gibt mir Richtlinien.

Wackeldackel
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misstraut2011
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« Antworten #1 am: 14. Juni 2011, 09:08:02 »

Hallo Leute,

ich hatte 10/2011 mein Insolvenzverfahren beantragt und es wurde zwei Monate später eröffnet.

---> Na da ist das Datum wohl etwas falsch, ich gehe mal von 10/2010 aus.

Mein Insolvenzverwalter ist ein merkwürdiger Zeitgenosse. Er war kurz bei mir, erklärte mir wie ich den Antrag auszufüllen hätte, das wars und seither das grosse Schweigen. Er klärt mich in keinster Weise über irgend etwas auf. Ich bin hier völlig im Unklaren. Ich hatte ihn z.B.: 3x wegen meiner PKV angeschrieben, da ich dort wichtige Tarife ändern musste. Er antwortete nicht. Erst als ich ihn mitteilte, dass ich mich an das Insolvenzgericht wenden würde, bekam ich eine knappe mail: ich solle jegliche Form von Drohungen unterlassen, er hätte mehrere Mandanten und könne daher nicht alles tagesnah bearbeiten. shocked

---> Welchen Antrag solltest du für den IV ausfüllen? Der IV ist dafür da, alles was machbar und möglich ist, für die Masse zusammen zu bringen. Er ist nicht dein persönlicher Anwalt, der dir mit Rat und Tat zur Seite steht.


Ich weiss nun überhaupt nicht, ob ich schon in der Wohlverhaltensphase bin oder nicht.
Wie war denn das bei euch? Waren eure IV auch so zugeknöpft? Ich weiss gar nicht, wie ich mit dem umgehen soll. Ich weiss auch nicht, wie so ein Insolvenzverfahren abläuft. Dachte er klärt mich darüber etwas auf oder gibt mir Richtlinien.


---> Sorry, aber das kann doch jetzt nicht wirklich wahr sein. So einen Insolvenzantrag stellt man doch nicht mal eben so nebenbei, wie man sich ne Pizza oder so bestellt. Solltest du in der WVP sein, was ich aufgrund des zeitlichen Ablaufs für nicht wahrscheinlich halte, dann hättest du auch darüber einen Beschluß des Insolvenzgerichtes erhalten. Im übrigen www.insolvenzbekanntmachungen.de. Da sollte es auch nachzulesen sein.

Wie so ein Insolvenzverfahren abläuft kannst du hier mehr als ausführlich und umfassend nachlesen.


Wackeldackel

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wackeldackel
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« Antworten #2 am: 14. Juni 2011, 09:48:04 »

Ja, natürlich meinte ich 2010. hi

Hat denn euer IV nicht wenigstens 2 Worte verloren über das Wie und Was? Kann ich mir nicht vorstellen. Man muss doch irgendwie Bescheid bekommen, was nun abläuft. Ihr habt das alles gewusst?

Ich hatte bislang nur ein Schreiben vom Gericht erhalten, dass das Verfahren eröffnet wurde.

Und wenn ich meine Tarife bei der PKV ändern möchte, muss ich mich vom IV so behandeln lassen? gruebel

Grüssle Wackeldackel
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misstraut2011
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« Antworten #3 am: 14. Juni 2011, 12:03:16 »

Hallo WaDa,

ich hatte einen Besuch beim IV ganz am Anfang, habe meine Unterlagen vorgelegt und danach eigentlich so gut wie nichts mehr von diesem gehört. Über den Verfahrensablauf habe ich mich im Vorfeld informiert, schon allein um nicht so vollständig unwissend in das Verfahren rein zu stolpern.

Das solltest Du auch tun. Es gibt gewisse Rechte und Pflichten und es ist niemals verkehrt, sich darüber zu informieren. Hier im Forum findest Du sicherlich viele Antworten auf mögliche offene Fragen.

Warum muss der IV Änderungen bei der PKV absegnen ?

Niemand muss sich wie ein Mensch dritter Klasse behandeln lassen, nur weil das Inso-Schwert quasi über das Haupt schwebt. Aber noch einmal: Es ist doch auch in Deinem Verantwortungsbereich, sich vorab zu informieren.

LG
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wackeldackel
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« Antworten #4 am: 14. Juni 2011, 14:05:02 »

Danke.

Die Änderung der PKV hat ja Einfluss auf das Einkommen. Das muss natürlich berücksichtigt werden.

Dann ging es euch wohl genauso, dass ihr sehr wenig informiert wurdet. huh

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. Juni 2011, 14:05:02 »



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« Antworten #5 am: 14. Juni 2011, 15:07:21 »

Auch diesen Thread hatten wir schon mal ...

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Mein-Insolvenzverwalter-ist-im-Tiefschlaf-Was-kann-ich-tun--7820.html#msg42637
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« Antworten #6 am: 14. Juni 2011, 21:42:35 »


Dann ging es euch wohl genauso, dass ihr sehr wenig informiert wurdet. huh



Hallo WaDa, falsch ... die Informationen besorgt sich jeder im besten Falle dann, wenn man mit dem Gedanken spielt, den Weg einer Insolvenz zu beschreiten ... Sicherlich tun sich dann immer wieder Fragen auf, aber dafür gibt es z.B. Foren und eben auch die Forensuche :-)

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« Antworten #7 am: 15. Juni 2011, 20:43:30 »

Wer führt denn die Beiträge ab?

Allgemein anerkannt ist, dass bis zur Höhe der analogen Absicherung (GKV-Niveau) die PKV-Beiträge zu berücksichtigen sind.
Müssen sie wegen der gesetzlichen Gegebenheiten auch Kinder mit versichern, sind auch diese Beiträge zu berücksichtigen.
Grenze ist hier der GKV-Höchstbeitrag (575,44 Euro) für abhängig Beschäftigte. 

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« Antworten #8 am: 29. Juni 2011, 12:12:13 »

Ich habe von dem IV auch keine Übersicht bekommen über die Schulden oder einen Zwischenstand. Habt ihr das Alles auch nicht erhalten? Ich fände aber so etwas angebracht.
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paps
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« Antworten #9 am: 29. Juni 2011, 21:09:20 »

Sie können beim Insogericht Einsichtnahme nehmen.
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« Antworten #10 am: 30. Juni 2011, 16:34:36 »

Ich habe von dem IV auch keine Übersicht bekommen über die Schulden oder einen Zwischenstand. Habt ihr das Alles auch nicht erhalten? Ich fände aber so etwas angebracht.

Ich habe damals als Vorbereitung auf den Prüfungstermin einen Entwurf der Tabelle nach §175 InsO von meinem IV erhalten mit der Bitte um Stellungnahme zu den Forderungen. War aber ein Regelinsolvenzverfahren. Ist möglicherweise bei Verbraucherinsolvenzen anders da hier nur ein Widerspruch seitens der Gläubiger, nicht aber seitens des IV besteht. Ansonsten sind spätestens im Prüfungstermin nach §176 InsO die Forderungen zu "erörtern". In Verbraucherinsolvenzverfahren dürfte der Termin im schriftlichen Verfahren erfolgen, also müsste der Schuldner eigentlich eine Auflistung der Tabelle mit allen angemeldeten Forderungen vom Gericht erhalten.

Ansonsten hilft wie paps mitgeteilt hat im Zweifel immer Akteneinsicht beim Insolvenzgericht.
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Insokalle
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« Antworten #11 am: 30. Juni 2011, 18:20:59 »

Auch in der Verbraucherinsolvenz kann der Treuhänder Forderungen bestreiten.
Der IV/TH ist nicht verpflichtet, eine Übersicht über die angemeldeten Forderungen an den Schuldner zu senden. Einige machen dies trotzdem, es erleichtert manchmal die Prüfung, wenn sich der Schuldner dazu rührt.
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tomwr
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« Antworten #12 am: 01. Juli 2011, 22:22:46 »

Auch in der Verbraucherinsolvenz kann der Treuhänder Forderungen bestreiten.

Ja stimmt, nur zur Anfechtung ist der TH nicht berechtigt, das müssen die Gläubiger dann ggf. selbst in die Hand nehmen.
Hatte ich wohl falsch im Kopf.  gruebel
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waldi
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« Antworten #13 am: 02. Juli 2011, 20:15:28 »

Wackeldackel!

Der IV vertitt nicht Deine Interessen, sondern die der Gläubiger.

Also: Sei froh, von ihm möglichst wenig zu hören ...
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tomwr
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« Antworten #14 am: 03. Juli 2011, 13:53:04 »

Der IV vertitt nicht Deine Interessen, sondern die der Gläubiger.
Also das kann man so auch nicht stehen lassen. Der TH ist mit der Vermögensverwertung und Verteilung nach der InsO beauftragt und übt unabhängig von Schuldner oder Gläubiger sein Amt nach den Vorschriften der InsO aus und wurde dazu vom Insolvenzgericht bevollmächtigt.

Er vertritt WEDER die Interessen vom Schuldner noch von Gläubigern. In ganz wenigen Fällen wird der TH von den Gläubigern mit der Überwachung der Obliegenheiten des Schuldner beauftragt und erhält dafür eine Sondervergütung. Aber auch die Überwachung findet dann nach den Vorschriften der Insolvenzordnung statt.
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Tags: Insolvenzverwalter 
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