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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:04:35 *
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Schnecke26
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« am: 12. August 2008, 17:24:07 »

Es passt zwar nicht ganz hier hin. Aber vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Lebensgefährte hat am 09.08.08 per Post eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag bekommen. Das ist ja auch weiter nicht schlimm, aber die Punkte die aufgeführt sind, sind nicht korrekt. Diesbezüglich wollte er nochmal ein Gespräch haben und hat daraufhin heute die Kündigung per Post erhalten. Wie lange hat man Zeit ne Zusatzvereinbarung zu unterschreiben? Man muss dazu sagen, das es kein richtiges Gespräch gegeben hat, es kam nur dazu weil er Stundenzettel in die Firma gebracht hat.

« Letzte Änderung: 12. August 2008, 17:33:00 von Schnecke26 » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 12. August 2008, 17:37:27 »

Hallo Schnecke und willkommen  cheesy

Wer soll denn  diese Fragen beantworten, wo Du nicht wirklich etwas konkretes schreibst.

In Zusatzvereinbarungen kann alles mögliche stehen  whistle

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Schnecke26
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« Antworten #2 am: 12. August 2008, 17:52:18 »

Hallo MissTraut.

die Punkte wie zum Beispiel er würde nicht Fragen, wenn er Probleme hat und Hilfe braucht. Wenn man vom Bauleiter nur dumme Sprüche hört oder blöd angemacht wird fragt man nicht mehr freiwillig.  Oder er soll seine fachlichen Mängel abstellen (Wie wenn er nicht weiß welche?) Es gibt noch andere Punkte die ich jetzt hier nicht auflisten will. Er hat daraufhin bei der Firma nochmals um ein Gespräch gebeten die Antwort kam heute per Post. Er ist jetzt 6 Monate in der Firma hätte er die Zusatzvereinbarung gleich unterschrieben hätte er denke ich nicht die Kündigung erhalten. Aber es ist denke ich sein Recht auf die Wahrheit und nicht was der Disponet auf Hören-Sagen her hat und in die Zusatzvereinbarung reinschreibt.  Auf sowas gleich mit einer Kündigung zu reagieren ist für mich nicht seriös. Wenn er wirklich so schlecht gearbeitet hat, warum hat die Leihfirma ihn dann nicht abegemeldet, so machen es andere Firmen.  Das ist nämlich auch das widersprüchliche daran.
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« Antworten #3 am: 12. August 2008, 20:37:44 »

Also um eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag kann es sich nicht handeln, dafür sind die dargestellten Inhalte nicht geeignet.
Aus meiner Sicht handelt es sich ehr um Verhaltensregeln, die nach Kenntnisnahme (nicht Stellungnahme) der P-Akte beigefügt werden sollten.
Diese Kentnisnahme ist i.d.R. unverzüglich zu leisten.

Die Kündigung hat  aus meiner Sicht nichts mit dem Ersten zu tun.
Allem Anschein nach ist die Probezeit abgelaufen und der Vertrag wird nicht verlängert.
Ob diese bei zeitnahem unterschreiben  nicht erfolgt wäre, wage ich zu bezweifeln.

Erfolgte die Kündigung außerhalb der Probezeit, kann eine Kündigungsschutzklage Abhilfe schaffen.
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« Antworten #4 am: 12. August 2008, 21:54:07 »

Hallo Schnecke, sorry ... da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt ... wollte Dich bzw. Deinen Freund nicht angreifen ... mit Deinen jetzigen Infos ist es eher möglich, darauf zu reagieren (siehe Antwort paps).

Nichts für ungut  wink

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« Antworten #4 am: 12. August 2008, 21:54:07 »



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Schnecke26
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« Antworten #5 am: 13. August 2008, 09:25:19 »

@ MissTraut

ich habe mich nicht angegriffen gefühlt. Aber was die Firma mit ihm macht ist nicht in Ordnung.  Das ist das was mich ärgert.

@ paps

Wahrscheinlich sieht das die Firma anders. Es steht wortwörtlich drüber Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag.
Ich wede kurz den Text wieder geben.

Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom ..... zwischen Herrn .... und Firma wird folgendes vereinbart:

Herrn.... wird aufgrund der Einschätzung vom Unternehmen (Leihfirma) die Probezeit um 3 Monate bis zum .... verlängert. Die Maßnahme soll daszu dienen, Herrn ... Möglichkeiten zur Verbesserung seiner Arbeitsleistung anzubieten. Ein Gespräch hierzu fand am .... in unseren Räumlichkeiten statt.(Das Gespräch fand nur statt da er neue Stundenzettel benötigte und auch abgeben musste da Monatsende war) Kurz zusammengefasst war dessen Inhalt folgender:

- Arbeitsleistung wäre zu schwach
- Ausführungen sind nicht umsichtig/vorausschauend
- Hilfestellungen nicht abgefragt
- fachlichen Mängel soll er abstellen

Daraufhin hat er diesbezüglich am 11.08. um ein Gespräch gebeten. Die Kündigung wurde am 11.08. erstellt und zugestellt gestern.Daher liegt es uns sehr nahe das die Kündigung deswegen erfolgte, weil er der Firma ihren Willen nicht gegeben hat.Muss man sich Anschuldigungnen gefallen lassen?

Was mir jetzt auf gefallen ist. Das in der Zusatzvereinbarung ein anderes Einstellungsdatum steht als auf der Kündigung. Ich weiß nicht was ich davon halten soll. Man muss doch wissen wann den jenigen eingestellt hat.

Ach zur Leihfirma: Was sehr eigenartig ist, das jede Baustelle wo er von der Firma eingesetzt wurde, keine Beurteilung über ihn abgegeben wurde.

Daher verstehe ich die ganze Zusatzvereinbarung nicht. Warum angegben wird das die Firma eine Einschätzung gemacht hat obwohl nie jemand eine Beurteilung gemacht.  dntknw Dann hätte die Zeitarbeitsfirma schon eher kündigen sollen, wenn er so schlecht sein soll. Ist meine Meinung.
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« Antworten #6 am: 13. August 2008, 19:25:22 »

Es ist eine etwas unglücklich formulierte aber scheinbar rechtskräftige "Verlängerung" der Probezeit.

Da er, aus den durch Sie genannten Gründen, dieser nicht zugestimmt hat, wurde nichts aus der Verlängerung.
Ergo kam die Kündigung.
In aller Regel sollte dem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit von 1 Woche  eingeräumt sein.

Ist das Einstellungsdatum auf der Kündigung falsch, ist die Kündigung unwirksam.

Wobei es zum Ende der Befristung keiner ausdrücklichen Kündigung bedarf.
Es muß  nur die Verlängerung oder Weiterbeschäftigung schriftlich vereinbart werden.
Dies hat ja ihr Freund nicht gewollt innerhalb der gestzten Frist.

Rechtlich kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Dies sollte aber innerhalb der nächsten 7 Tage erfolgen, damit die Frist gewahrt ist.
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