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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 14. Oktober 2008, 13:32:47 *
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Autor Thema: hab mal wieder ne "sonstige"-frage  (Gelesen 269 mal)
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seele
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« am: 11. April 2008, 12:59:29 »

mir ist vielleicht mal wieder etwas "blödes " passiert..

versuch es euch mal so verständlich wie möglich zu berichten

ich befinde mich ja in der phase das gerade der außergerichtliche einigungsversuch abgelehnt wurde und insolvenzantrag gestellt wird

nun nutze ichauf anraten meines insolvenzanwaltes seit anfang des jahres ein anderes konto (da auchschulden bei meiner früheren kontoführenden bank mit in die insolvenz fließen werden)

ich bekomme für meine beiden mädels  uvg -leistungen vom amt (=unterhaltsvorschuss)

habe die neuen bankdaten dort auch rechtzeitig bekannt gegebebn und das geld ging im februar das erste mal auf das neue konto..
im märz kam nichts,da hieß es das amt habe systemumstellung und das könne etwas dauern..ich muss ehrlich zugeben..ich habdas fast vergessen und wir hatten uns den monat ohne das geld durchgeschlagen..jetzt im april kam wieder nichts und da fiel mir das dann wieder siedendheiß ein

ich beim amt angerufen... da nun die aussage das geld sei auf mein altes konto gegangen  shocked
hab mit der sparkasse geredet (bank bei der mein altes konto besteht) und hab von denen auch das uvg für april ausgezahlt bekommen..was mich erstmal natürlich freut
sie haben mir aber gesagt das für märz können sie nicht auszahlen,da der zeitraum zu lang und alles schon zum inkassounternehmen gegangen ist
ich weiß da gibt es ja auch diese fristen in welchem zeitraum man sozialleistungen noch abheben kann und danachhätte die sparkasse sicher recht

nur bin ichgerade etwas am zweifeln,da dies ja eine leistung ist die ansichdie kinder erhalten,das ist auch ganz konkret immer so auf den auszügen vermerkt (zahlung für "name des kindes")
zählen die fristen denn da auch und das geld der kinder kann einbehalten werden?

oder sollte ich mich an das inkassounternehmen wenden und dortdie ganzen umstände schildern (vom jugendamt bekomme ich schriftlich zugesendet das es sich da um einen überweisungsfehler handelt) ?

weiß da jemand etwas?

vielen dank imvorraus  wink
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paps
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« Antworten #1 am: 11. April 2008, 19:20:53 »

Nur mal in den Raum gestellt:

Das Amt hat einen Fehler gemacht?
Dann müssen die auch dafür Sorge tragen, dass die Buchung dahin geht wo sie hin soll.
Notfalls muß das Amt dann 2 mal zahlen, wenn die Sparkasse keine Rücküberweisung vornimmt.

Nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfristen ist Geld auf dem Konto Guthaben und verliert den Charakter der Sozialleistung.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
cathia
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« Antworten #2 am: 16. Juni 2008, 13:05:07 »

Ist das Amt dazu verpflichtet? Die können die Verantwortung doch einfach auf die Schuldnerin abwälzen oder nicht?
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paps
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Beiträge: 2147



« Antworten #3 am: 16. Juni 2008, 19:06:07 »

...habe die neuen bankdaten dort auch rechtzeitig bekannt gegebebn und das geld ging im februar das erste mal auf das neue konto..
im märz kam nichts,da hieß es das amt habe systemumstellung und das könne etwas dauern..ich muss ehrlich zugeben..ich habdas fast vergessen und wir hatten uns den monat ohne das geld durchgeschlagen..jetzt im april kam wieder nichts und da fiel mir das dann wieder siedendheiß ein

ich beim amt angerufen... da nun die aussage das geld sei auf mein altes konto gegangen  shocked

Da  der Fehler hier eindeutig beim Amt liegt, ist der Betrag notfalls nochmals auszuzahlen.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 16. Juni 2008, 19:06:07 »


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