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Autor Thema: habe auch eine frage  (Gelesen 227 mal)
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blume45
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« am: 04. September 2008, 11:04:27 »

hallo zusammen
ich hätte mal eine frage,da meine beraterin von der schuldnerberatung mir azuch keine genaue auskunft geben konnte.
ich stehe kurz vor der insolvenz. dntknw
meine frage also:
wird der unterhalt den ich  für meine kinder bekomme (bin gesch.)mit in den pfändungsbetrag mit eingerechnet oder ist er auch unpfändbar?
ich verdiene zur zeit (mit 21 std. in der woche) 1040euro,dazu kindergeld 308 euro +370 euro unterhalt für beide kids.steige da nicht so ganz durch.
was bleibt mir,wieviel wird abgezogen?
vielen dank schonmal
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 04. September 2008, 17:53:52 »

Hallo, meines Wissens ist Kindergeld und auch Kindesunterhalt nicht pfändbar. Schau doch mal in die PfändungsTabelle links in der Leiste. Dein Nettoeinkommen und 2 unterhaltspflichtige Personen, so spontan würde ich sagen, da ist nichts zu pfänden.

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
paps
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« Antworten #2 am: 05. September 2008, 00:08:20 »

hallo zusammen
ich hätte mal eine frage,da meine beraterin von der schuldnerberatung mir azuch keine genaue auskunft geben konnte.
ich stehe kurz vor der insolvenz. dntknw
wallbash
Tzzzz

Unterhalt ist nicht pfändbar bei Ihnen.
Kindergeld, naja; aber was solls sie bleiben ja unter der Pfändungsfreigrenze.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
MissTraut
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« Antworten #3 am: 05. September 2008, 18:49:28 »

Hallo @Paps ... brauchste Aspirin ? Immer so mit dem Kopf gegen die Wand  whistle

Es ist aber schon immer wieder nett zu lesen, dass gerade die ganz wichtigen Fragen nicht so beantwortet werden, dass jeder sie versteht ... oder wird nicht explizit danach gefragt bis man es verstanden hat ?

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 05. September 2008, 18:49:28 »


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