Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 11:08
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:08:35 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: haus aus der insolvenzmasse freigegeben  (Gelesen 1770 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
suddel
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 16. Oktober 2010, 15:04:56 »

ich kapier garnix mehr undecided
erst mussten wir seitens der bank aus unserem haus ausziehen weil es zwangsverwaltet wurde. als die merkten das es sich nicht vermieten lässt wurde das aufgehoben.wir wohnten zu dem zeitpunkt nicht mehr drin aber meine mutter die wohnrecht hat. nun ist sie auch ausgezogen was ich dem iv mitgeteilt habe. das haus wurde in der zeit 5 mal versucht zu versteigern ging aber nicht weg. nun haben wir von dem iv nen brief bekommen das es aus der masser raus genommen wurde...
wasbedeutet das für uns?? welche folgen hat das? kommen nun kosten auf uns zu und was können wir tun?wir sind nicht in der finanziellen lage das haus zu unterhalten,sprich das marode dach abzudecken,die heizung während des winters laufen zu lassen damit nichts einfriert usw... ich weiß nicht mehr was wir tun sollen oder können
bitte um hilfe cry

suddel
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 16. Oktober 2010, 19:51:57 »

Nachdem die Freigabe erfolgte, sind Sie als Eigentümer wieder voll in der Verantwortung.

Sie sollten schnellstmöglich mit dem Grundschuldgläubiger klären, wie dieser weiter vorgehen will.
Erklären Sie, dass kein Geld für Sicherungsmaßnahmen und Heizung da ist.

Notfalls müssten Sie das Haus symbolisch für wenig Geld verkaufen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
deagle
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 265

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 40


« Antworten #2 am: 17. Oktober 2010, 07:52:04 »

schon mal an die Eigentumsaufgabe nach § 928 BGB gedacht
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 17. Oktober 2010, 20:33:19 »

Hier ist von einem "maroden Dach" die Rede.

Bei den zu erwartenden künftigen Herbst- und Winterstürmen, könnten die notwendigen Sicherungsmaßnahmen dennoch von der Gemeinde an den Exeigentümer abgewälzt werden.
Also Vorsicht mit nur mal eben so die Eigentumsaufgabe zu erklären.

Das sollte vorher sorgsam geprüft werden.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
iva_is_on
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 1


« Antworten #4 am: 20. Oktober 2010, 17:20:52 »

Hallo,kann man denn nach der ersten versteigerng das Haus aufgeben? Mein Mann und ich stehen zu je 50 Prozent im Grundbuch?Es ist nicht versteigert worden.
Oder muß man eine bestimmte Zeit abwarten?
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 20. Oktober 2010, 17:20:52 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 20. Oktober 2010, 19:06:50 »

Da die Immo freigegeben ist, können Sie jederzeit den Eigentumsverzicht gegenüber dem Grundbuchamt erklären.

Zwar lässt § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich die Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück zu, auch wenn der Eigentümer sich dadurch öffentlichen Verpflichtungen entziehen kann. Nach § 928 Abs. 1 BGB kann das Eigentum an einem Grundstück dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.

Ein Verzicht auf das Eigentum an einem Grundstück befreit hingegen nicht den ehemaligen Eigentümer von der mit Grundstück verbunden Verpflichtungen.

Siehe hierzu  Beschluß des BVerG vom 11.04.2003 - 7 B 141.02 – wonach die Zustandshaftung des Eigentümers nicht mit der Aufgabe desselben endet.
Grundsätzlich geht im Falle der Dereliktion die Verkehrssicherungspflicht auf die jeweilige Gemeinde über, in der das Grundstück belegen ist.
Jedoch weißt auch der Beschluß des BVerG darauf hin, dass eine Derelektion, die sich nur darauf beschränkt eine Kostenlast zu vermeiden, gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig ist.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
iva_is_on
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 1


« Antworten #6 am: 21. Oktober 2010, 14:07:16 »

Oh,vielen dank  cheesy.Die doppelten kosten sind einfach zu hoch.Wird denn dann trotzdem weiter versteigert?.Ein neuer Termin ist noch nicht angesetzt.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2089 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz