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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:09:14 *
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Autor Thema: heiraten.  (Gelesen 684 mal)
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engel 77
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« am: 02. März 2011, 16:45:45 »

hallo ihr lieben.

habe mein Mann fürs leben gefunden,und möchte ihn auch heiraten.
habe nur angst das er für meine Fehler geradestehen muss.ein teils möchte ich so schnell wie möglich in Privatinsolvenz gehen,aber wir haben auch vor so schnell wie möglich zu heiraten.meine frage ist:" vor der heirat insolvens beantragen?und wie kann ich mein Partner aus meine schulden raus-halten?

wäre super wenn einer mir da helfen könnte.
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Fallera
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« Antworten #1 am: 02. März 2011, 16:48:25 »

Ihr Mann hat mit Ihren Schulden nichts zu tun!

Auch als verheiratetes paar haftet man nur für die Schulden welche man gemeinsam unterschrieben hat! Außer es wird Gütergemeinschaft vereinbart!

Viel Glück für die Zukunft.
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marga77
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« Antworten #2 am: 06. Oktober 2011, 12:19:04 »

Hallo,
meine Insolvenz endet im Oktober 2012, seit 2 Jahren wohne ich mit meinem Partner zusammen, beide haben wir, je 1 Unterhaltspflichtigels Kind, mein Kind wohnt noch bei uns zu Hause, die Tochter meines Partners ist ausgezogen, beide haben wir Steuerklasse 1 jeweils mit einen Kind, wir wollen heiraten, wie wird sich dieses Ereignis auf unsere Steuerklasse auswirken, was wird mit meinem "Selbsterhalt", bis jetzt darf ich 1400 von meinem Lohn behalten

ich freue mich für jede Antwort!

ps. Entschuldige für mögliche Schreibfehler, bin keine gebürtige Deutsche ;)

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Fallera
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« Antworten #3 am: 06. Oktober 2011, 12:25:10 »

Im Falle einer Heirat müssten Sie sich entscheiden ob sie die Steuerklasse 4/4 wählen oder 3/5. Je nachdem wie Ihre Verdienstsituation aussieht. Was die Unterhaltsberechtigten Personen angeht so hätten sie dann 2! Ihren Mann und Ihr Kind.
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« Antworten #4 am: 06. Oktober 2011, 12:36:47 »

danke für die Rasche Antwort! :)

bei uns ist der Mann, der gut verdient, so wurden die Steuerklassen für mich 5, für meinem Mann 3 ausfallen, mit dem Kindern habe ich nicht recht verstanden, wir haben keine gemeinsame Kinder, mein Sohn ist 20 und geht noch zur schule, sowie die Tochter meines Mannes, die ausgezogen ist

vielen Dank voraus und liebe Grüße
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« Antworten #4 am: 06. Oktober 2011, 12:36:47 »



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Fallera
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« Antworten #5 am: 06. Oktober 2011, 13:00:07 »

Die Pfändungsfreigrenze bzw. das was von ihrem Gehalt gepfändet werden kann richtet sich unter anderem auch nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten Personen.

Bislang haben sie 1 Unterhaltsberechtigte Person (Ihren Sohn). Sollten Sie heiraten, so würde Ihr Mann noch hinzukommen, sofern Ihr IV nicht beantragt diesen herauszunehmen. Gehen wir nach der Heirat von 2 Unterhaltsberechtigten Personen aus (Sohn + Mann), so wäre bis zu einem Einkommen von 1.639,99 EUR nichts pfändbar.

Für die Tochter Ihres Mannes sind Sie nicht unterhaltspflichtig.
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« Antworten #6 am: 06. Oktober 2011, 13:30:07 »

mein Mann verdient weit über 4000 Euro Brutto, mein Brutto Gehalt ist um die Hälfte weniger, daher ist sinnlos, das wir 4/4 Lohnsteuerklasse wählen würden, oder ich meinem Mann als Unterhaltsberechtigte Person habe...oder verstehe Sie ich total Falsch? 

lg
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« Antworten #7 am: 06. Oktober 2011, 17:14:41 »

Ihr Mann gilt, bis das ericht etwas anderes beschließt, als unterhaltsberechtigte Person. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Treuhänder einen Antrag stellt, Ihren Mann nicht mehr zu berücksichtigen, und das Gericht diesem Antrag folgt, ist sehr hoch.

Das Problem der Steuerklassenwahl ist nicht ganz einfach zu lösen.
Mit Steuerklasse 4/4 können Sie nichts falsch machen, das Sie dann in etwa soviel Steuern zahlen, wie es tatsächlich bei einer Einzelveranlagung Ihrerseite anzunehmen ist.
Bei Steuerklasse 5 zahlen Sie erheblich mehr Steuern, als Sie eigentlich müssten. Das kann zum einen dazu führen, dass insgesamt vom Einkommen Ihres Mannes und Ihnrem Einkommen zuwenig Einkommensteuer abgeführt wird und eine Nachzahlung fällig wird.
Der viel gravierendere Punkt ist, dass der Treuhänder für die Einkommensteuererklärung die Aufteilung der Steuer auf die Eheleute beantragen kann. Wenn Sie selbst etwa 5000 € Steuern in Klasse 5 gezahlt hätten, aber nach Veranlagung nur 2000 € zu zahlen hätten, werden an den Treuhänder 3000 € ausgezahlt, weil die Steuererstattung für Ihren Einkommensteil zur Masse geht. Ihr Mann hätte aber diese 3000 € zuwenig gezahlt und müsste dem Finanzamt diese Steuern nachzahlen. Das macht dann einen Verlust von 6000 € (3000 während des Jahres zuviel gezahlt und 3000 noch nachzahlen)

Deshalb ist es in der Regel nicht sinnvoll, die Steuerklasse 3/5 zu wählen.

Eine echte Alternative ist die Steuerklasse 4/4 mit Faktor. Hier wird die voraussichtliche Steuerlast aufgrund der Einkommen errechnet und jeder zahlt nur den entsprechenden prozentualen Anteil. Lassen Sie sich da beim Finanzamt beraten.
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Es grüßt der Alte
marga77
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« Antworten #8 am: 06. Oktober 2011, 19:55:37 »

vielen, lieben Dank !  cheesy
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