Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:09:51 *
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Autor Thema: hilfe... oder schon zu spät???  (Gelesen 1019 mal)
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prada878
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« am: 19. Dezember 2006, 10:47:56 »

hallo ich bin neu hier und habe es endlich geschafft mich hier anzumelden...

ich bin mittlerweile 28 und habe mit 22 jahren (mit sicherheit auch ein wenig blauäugig) ziehmlich viel geld in immobilien investert. ich habe damals einen kredit in höhe von 245.000€ bei der sparkasse aufgenommen.

das hat auch soweit ganz gut funktioniert, bis ich dann aus einer fussion heraus gekündigt wurde. danach machte ich mich selbstandig was ich mehr oder weniger 2 1/2 jahre durchhilt.

anschließend ging alles den bach runter. ich hab ein jahr kein geld verdient, daraus resultierten weitere schulden in höhe von ca. 25.000 €. mittlerweile belaufen sich meine schulden auf:

immobilien (inkl. vorfälligkeitsentschädigung) 281.000€
restschulden 25.000€

ich habe seid juni 2005 wieder einen job... :))

da ich gehört habe das mit der änderung des insolvenzrechtes nächstes jahr der pfändbare betrag nur noch auf den sozialsatz runtergesetzt werden soll, und dies evtl. noch rückwirkend zu, 01.01.2007 weiss ich leider nicht was ich machen soll...

soll ich in die insolvenz, doer die zwangversteigerung abwarten und vielleicht danach einen kredit von 30-40t € aufnehmen und das so abzahlen.

ich habe tierische angst davor auf das sozialhilfeniveau runterzufallen und dann alles zu verlieren da ich mir ja meine wohnung nicht mehr leisten könnte etc...

mittlerweile habe ich 1103€ nach pfändungen netto raus...

danke schonmal für eure antworten
lg tobi
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Fiona
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« Antworten #1 am: 19. Dezember 2006, 19:29:10 »

Zitat:






da ich gehört habe das mit der änderung des insolvenzrechtes nächstes jahr der pfändbare betrag nur noch auf den sozialsatz runtergesetzt werden soll, und dies evtl. noch rückwirkend zu, 01.01.2007 weiss ich leider nicht was ich machen soll...







DAs würde mich aber auch brennend interessieren, wir haben morgen einen Termin und wollten eigentlich mit der Inso anfangen bzw. alles in die Wege leiten !
Wenn DAS allerdingst szimmt, sehe ich schwarz für uns :-(


Gruß Fiona
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paps
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« Antworten #2 am: 19. Dezember 2006, 20:04:52 »

Ich kann Sie da erst mal beruhigen.
Noch hat ja gar keine Lesung im Bundestag stattgefunden.
Wenn Änderungen kommen, dann ehr gegen Ende 2007.

Ich weiß nicht, wo sie das mit dem Sozialhilfesatz her haben?

Aber die bisherigen Regelungen, einschließlich des letzten Beschlusses zur Pfändungsfreiheit bestimmter Altersvorsorgeprodukte bei Selbständigen, deuten ehr in die andere Richtung. :denken:

Wenn Sie allen Eventualitäten aus dem Wege gehen wollen, versuchen Sie ihre Verfahren so schnell wiemöglich in Angriff zu nehmen. Dann haben Sie \"Bestandsschutz\".[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 20. Dezember 2006, 01:14:30 »

Hallo,

investieren mit einem Kredit hört sich immer lustig an.  :))  Sorry  ;-)

Der pfändbare Betrag wird auch ganz sicher nicht auf den Sozialhilfesatz runtergekürzt, woher kommen solche Gerüchte bloß immer ? Und in dem Zusammenhang, hatte hier nicht jemand gepostet, dass die WVP demnächst 20 Jahre dauern sol und dessen Anwalt wolle \"Beweise\" vorlegen ?   :pfeifen:

MfG


ThoFa[addsig]
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paps
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« Antworten #4 am: 20. Dezember 2006, 19:11:08 »

Warten wir doch noch 20 Jahre, dann wissen wir`s. :wall: [addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #4 am: 20. Dezember 2006, 19:11:08 »



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prada878
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« Antworten #5 am: 21. Dezember 2006, 09:45:08 »

@moderator

danke für die antwort, das beruhigt ein wenig... trotzdem bleibt die angst im hintergrund... anyway... ich freu mich drauf wenn alles durch ist und ich weiss das es dann nur noch 1,2,3,4,5,6...;o)... jahre sind... das geht rum!

ich hatte schon den ersten termin bei meinem anwalt und wir haben die gläubiger aufgenommen, warte allerdings noch auf einige forderungsaufstellungen, dann gehts weiter...[addsig]
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Grisu
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« Antworten #6 am: 27. Dezember 2006, 18:31:52 »

Wieviele GL hast du denn ca? Eine vernünftige Gläubigeraufstellung zu haben ist auf alle Fälle sinnvoll und angesagt, aber im Falle einer Regelinsolvenz bräuchtest du für das alles sicher keinen Anwalt.

LG
Grisu :-) [addsig]
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