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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:10:04 *
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Autor Thema: hoch verschuldet ,Gewerbe abmelden?  (Gelesen 1180 mal)
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alesya
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« am: 21. September 2009, 15:31:57 »



HAllo ihr Lieben, brauche dringend Hilfe.

Mein Mann ist Einzelunternehmer und hat bereits eine Regelinsolvenz hinter sich.
Nun ist er wieder hoch verschuldet . Die Auftragslage ist sehr schlecht es reicht weder die Schulden zu Tilgen noch kann er davon leben.

 eine zweite Insolvenz kommt nicht in Frage laut Gesetzgeber!

Was nun?

Darf er einfach sein Gewerbe abmelden?

Bitte um Hilfe

Liebe Grüße
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Insokalle
weiß was
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Beiträge: 1546

Danke
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« Antworten #1 am: 21. September 2009, 19:57:08 »

„eine zweite Insolvenz kommt nicht in Frage laut Gesetzgeber!“

Das stimmt nicht! Eine zweite Restschuldbefreiung gibt es aber erst, wenn in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung dem Schuldner schon einmal Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde.

„Darf er einfach sein Gewerbe abmelden?“
Warum nicht? Was hindert ihn daran? Wenn die Zukunftsaussichten bescheiden sind, scheint ein Wechsel der Tätigkeit nahe liegend. Aber letztlich kann man das ohne konkreten Einblick in sämtliche Umstände nur schwer beurteilen.
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lucca_m
weiß was
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Beiträge: 799

Danke
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« Antworten #2 am: 22. September 2009, 08:33:55 »

Ergänzend zu Insokalle:

Insolvenz können Sie jeder Zeit beantragen sobald ein Verfahren aufgehoben wurde Eine Restschuldbefreiung gibt es erst, wenn seit der letzten Restschuldbefreiung oder -versagung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Also 16 Jahre nach der Insolvenzeröffnung mit Restschuldbefreiungantrag.
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