Beide können in die GKV, wenn ihr Vater ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt und diese bekommt (ARGE).
Laut meinem Freund, der bei der GKV arbeitet, ist das nicht ganz richtig. Solange er selbständig bleibt muß er auch in der privaten Versicherung bleiben, bzw. kann eben nicht in die GKV wechseln. Erst wenn er seine Selbständigkeit aufgibt und dann ggf. Leistungen vom Amt bekommt kann er in die GKV wechseln. Allein eine Aufstockung von Leistungen durch irgendein Amt löst keine Versicherungspflicht aus.
Selbst wenn er jetzt quasi ohne Versicherung dasteht (die Versicherung ihn also wegen Nichtzahlung "rausgeschmissen" hat) muß nach dem neuen Gesetz der Versicherungspflicht der Nichtversicherten die letzte Kasse, also in diesem Fall die PKV einen Basistarif anbieten und ihn wieder aufnehmen.