Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:13:03 *
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Jitko
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« am: 06. Mai 2008, 22:40:40 »

hi ich bin jenny hab ein ganz großes problem .. vor einigen jahren is mein vater in eine private versicherrung gewechselt da er schafscherer is kommt nicht so das geld rein .. seit ca einem 3/4 jahr hat er der verichereung nichts zahlen können das heißt wir haben um die 2000 euro schulden und ich bin dann zwar versichert aber müssen alles selber bezahlen hausarzt usw. so weil ich aber erst 17 bin kann ich mich nicht selbst versichern und kann auch net zum arzt wenn ich probleme habe zb ein unfall .. bitte helft mir was kann ich tun  dbg_beee
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« Antworten #1 am: 07. Mai 2008, 18:42:20 »

Was ist mit der Mutter?

GKV Pflicht käme bei Ihnen in Betracht,
a) mit Beginn einer vergüteten Ausbildung
b) über die Mutter
c) bei einem 401,- Job

Beide können in die GKV, wenn ihr Vater ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt und diese bekommt (ARGE).

Sie sollten mit der Versicherung vorübergehend folgende Lösung finden:
a) Stundung der bisher rückständigen Beiträge und Zahlung der aktuellen Beiträge, damit wieder Versicherungsschutz besteht.
b) in ein Basispaket zu wechseln. Achtung nicht in einen tarif mit hohen Selbstbehalten.
c) ab 01.01.2009 können Sie dann in den neuen Basistarif wechseln, dieser sieht bei geringen Einkommen entsprechende Lösungsmöglichkeiten vor.
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« Antworten #2 am: 07. Mai 2008, 18:56:27 »

Zitat
Beide können in die GKV, wenn ihr Vater ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt und diese bekommt (ARGE).

Laut meinem Freund, der bei der GKV arbeitet, ist das nicht ganz richtig. Solange er selbständig bleibt muß er auch in der privaten Versicherung bleiben, bzw. kann eben nicht in die GKV wechseln. Erst wenn er seine Selbständigkeit aufgibt und dann ggf. Leistungen vom Amt bekommt kann er in die GKV wechseln. Allein eine Aufstockung von Leistungen durch irgendein Amt löst keine Versicherungspflicht aus.
Selbst wenn er jetzt quasi ohne Versicherung dasteht (die Versicherung ihn also wegen Nichtzahlung "rausgeschmissen" hat) muß nach dem neuen Gesetz der Versicherungspflicht der Nichtversicherten die letzte Kasse, also in diesem Fall die PKV einen Basistarif anbieten und ihn wieder aufnehmen.
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« Antworten #3 am: 07. Mai 2008, 19:58:44 »

Erstens SGB V regelt, wer darf und wer nicht.
Zweitens gilt die durch Sie genannte regelung mit dem Basistarif erst ab 01.01.2009.

Wobei derzeit noch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Wettberwerbsstärkungsgesetz (WSG) läuft, die unter anderem  diesen Punkt  der Zwangsaufnahme und des Beitragsausgleiches durch die Versichertengemeinschaft bei Bedürftigkeit  betrifft.
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« Antworten #4 am: 07. Mai 2008, 20:07:52 »

Zitat
Zweitens gilt die durch Sie genannte regelung mit dem Basistarif erst ab 01.01.2009
Das neue Gesetz mit der Versicherungspflicht der Nichtversicherten gibt es seit dem 01.04.2007.

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« Antworten #4 am: 07. Mai 2008, 20:07:52 »



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« Antworten #5 am: 07. Mai 2008, 20:33:41 »

klicken Sie in meiner Signatur die Debeka an und belesen Sie sich doch bitte selber.

Wenn Sie dem nicht glauben, hilft vielleicht auch die Website des GDV (Gesamtverband)

Wir reden doch von einer privaten KV?
Oder sit ihr Vater in der Landwritschaftsversicherung (Ersatzkasse für Landwirte)?
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« Antworten #6 am: 07. Mai 2008, 20:38:08 »

Vielleicht hilft auch diese, für ein anderes Forum von mir entwickelte Übersicht?

Eckdaten der Gesundheitsreform

02.Februar 2007
Stichtag zur 3-Jahresregelung bei Versicherungsfreiheit und Wechsel zur PKV

01.April 2007
Neureglung zur Versicherungspflicht in der GKV 
Rückkehrrecht für Nichtversicherte, die ehemals  gesetzlich versichert waren

Änderungen im Leistungsrecht der GKV
Krankenhäuser können ambulant behandeln, bei schwersten Erkrankungen
Finanzielle Eigenbeteiligung bei notwendigen Folgekosten von Behandlungen wegen Piercing, Tätowierung Schönheitsoperationen
Neue Pflichtleistungen wie Impfungen und  Vater/Mutter-Kind-Kur

Neue Wahlmöglichkeiten der Versicherten in der GKV
Einführung von Tarife mit Selbstbehalten
Einführung von Tarifen mit höherer Kostenerstattung nach Gebührenordnung oder zusätzlichen Leistungen mit Mehrbeitrag

Mindestanforderungen an die PKV
für Neuabschlüsse gilt kein höherer Selbstbehalt  als höchstens 5.000,- im Jahr (für Beamte anteilig nach Erstattungsprozentsatz)


01.Juli 2007

Öffnung des Standarttarifes der PKV für Nichtversicherte, die nicht der GKV zuzuordnen sind.

01.Januar 2009   

Termin der endgültigen  Umsetzung
Pflichtversicherung auch für Personen die der PKV zuzuordnen sind
Einführung des Basistarifes in der PKV
Einmalige Wechselmöglichkeit der PKV-Versicherten in den Basistarif
Überführung des ehemaligen Standarttarifes in den Basistarif

Gesundheitsfonds für gesetzlichen Krankenkassen
Einheitlicher Beitragsatz
Euro-Gebührenordnung für Vertragsärzte

---c.by paps1959---
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« Antworten #7 am: 07. Mai 2008, 23:19:06 »

erstmal danke das ihr geantwortet habt .. eine mutter in dem sinn gibt es nicht mein vater hat das alleinige sorgerecht für  mich .. wir sind im münchner verein versichert und so wir ich das raus bekommen habe können wir dann nur in die aok wechseln und dann müssten wir da bleiben . mein vater könnte zur arge/ arbeitsamt gehen und sich als arbeitsloser eintragen lassen nur ob das funtioniert und ob es dann auch mit versicherungen klappt weiß ich nicht
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